Wirtschaft
Ein hauchdünner Entscheid gegen die MCH Group

James Murdoch kann nicht wie geplant bei der MCH Group einsteigen. Die Übernahmekommission heisst eine Beschwerde gut.

Christian Mensch,
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Die Eidgenössische Übernahmekommission hat der MCH Group einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. (Archivbild)

Die Eidgenössische Übernahmekommission hat der MCH Group einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. (Archivbild)

KEYSTONE/EPA/ANDREW GOMBERT

Murdoch-Deal. Die Eidgenössische Übernahmekommission hat der MCH Group einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht: Wenn der Investor James Murdoch mittels Kapitalerhöhung beim Messekonzern einsteigt, muss er den Minderheitsaktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Dies ist jedoch weder im Sinn von Murdoch, für den das Investment plötzlich teuer würde, noch im Sinn der öffentlichen Hand, die mit Murdoch eine Obergrenze von 49 Prozent ausgehandelt hat.

Die Verpflichtung für ein Übernahmeangebot ergibt sich daraus, dass sich an der Generalversammlung von Anfang August zu wenig Aktionäre für eine Ausschlussklausel in den Statuten (Opting-up) ausgesprochen haben. Der Entscheid fiel allerdings hauchdünn aus, wie aus der Verfügung der Übernahmekommission hervorgeht. Diese hat im Rahmen einer Beschwerde genau nachgerechnet.

Zum Schutz kleinerer Aktionäre hätte sich eine «Mehrheit der Minderheit» für die Klausel aussprechen müssen. Mit einem Anteil von 33,5 Prozent gilt Basel-Stadt aktienrechtlich als Mehrheitsaktionär. Gemäss Verfügung der Übernahmekommission zählten seine Stimmen bei der Abstimmung deshalb nicht.

6642 Stimmen haben den Ausschlag gegeben

Die MCH Group vertritt die Ansicht, selbst bei einem Ausstand von Basel-Stadt habe sich noch eine Mehrheit von 50,3 Prozent für die Statutenänderung ausgesprochen. Dem widerspricht nun aber die Kommission. Das Gesetz schreibe nämlich ausdrücklich von den anwesenden Stimmen, die mitgezählt werden müssen. Die Enthaltungen seien deshalb den Nein-Stimmen zuzuschlagen, um das Quorum für eine Mehrheit zu errechnen. Doch damit dreht das Bild: Nur 49,9 Prozent stimmten für die Klausel. 6624 Aktienstimmen von über sechs Millionen haben den Ausschlag gegeben.

Der vollständige Bericht der Übernahmekommission wird in den nächsten Tagen publiziert. Die MCH Group hat sich Zeit für eine Reaktion ausbedungen; die Verfügung der Übernahmekommission werde zuerst analysiert. Will der Konzern Beschwerde erheben, hat sie dafür lediglich fünf Tage Zeit.

Die Konsequenzen sind völlig offen. Die juristischen Querelen könnten James Murdoch die Lust am Schweizer Engagement und damit bei der Art Basel bereits vergällen. Er könnte sich jedoch auch mit dem Urteil abfinden und das Risiko eingehen, tiefer in die Schatulle greifen zu müssen.

Für die Führung der MCH Group ist die Verfügung in jedem Fall eine Schlappe, da sie zeigt, wie wenig Unterstützung sie bei den freien Aktionären geniesst. Eine solche erfährt sie auch nicht bei der Übernahmekommission. Diese meint: «Eine Sanierung der MCH Group dürfte sich auch auf anderem Weg bewerkstelligen lassen.»