UBS
Endlich: «Die Antwort lautet ‹Ja›»

Ein aussergerichtlicher Vergleich im UBS-Steuerstreit liegt nach vier Wochen vor – er soll in Kürze bereits unterschrieben werden. Der Inhalt des Abkommens bleibt vorerst geheim.

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USA und UBS legen Streit bei (Archiv)

USA und UBS legen Streit bei (Archiv)

Keystone

Renzo Ruf, Washington

Nun beginnt erst die Arbeit Kommentar von Daniel Imwinkelried Die Schweiz und die USA haben im Steuerstreit einen Kompromiss gefunden: Niemand weiss zwar genau, was drinsteht, doch alle freuen sich. Das stimmt skeptisch. Denn seit Jahren bröckelt das Schweizer Bankgeheimnis, obwohl Banken und Bundesrat ständig beteuerten, es sei hart wie Alpengranit. Auch wenn die Schweiz wahrscheinlich die Forderungen der USA zum grossen Teil abwehren konnte, klafft im Schweizer Finanzbollwerk nun eine weitere Bresche.  Kluge europäische und amerikanische Sparer werden sich von nun an hüten, in der Schweiz ein Konto zu eröffnen, nur um Geld vor dem Steueramt zu verstecken. Italien, Deutschland oder Frankreich werden es zwar nicht so leicht schaffen, auf die Schweiz derart schweren Druck auszuüben, wie das den USA gelungen ist. Trotzdem: Seit gestern können ausländische Anleger nicht mehr sicher sein, ob ihr Konto nicht doch eines Tages dem Steueramt gemeldet wird.  Schweizer und amerikanische Diplomaten haben in den letzten Monaten hart um den Kompromiss gerungen. Doch für die Schweizer geht die Arbeit weiter. Erstens: UBS und CS müssen nun in der Anlageberatung klar besser werden. So grobe Schnitzer wie in den letzten Jahren dürfen sie sich nicht mehr leisten. Zweitens: Die Schweiz muss eine Lösung finden, wie sie vom Bankgeheimnis wenigstens den Datenschutz retten kann, ohne dass sich das Ausland geprellt vorkommt. Dazu ist der Bankiervereinigung noch keine kluge Lösung eingefallen, obwohl sie darüber seit Jahren brütet.  daniel.imwinkelried@azag.ch

Nun beginnt erst die Arbeit Kommentar von Daniel Imwinkelried Die Schweiz und die USA haben im Steuerstreit einen Kompromiss gefunden: Niemand weiss zwar genau, was drinsteht, doch alle freuen sich. Das stimmt skeptisch. Denn seit Jahren bröckelt das Schweizer Bankgeheimnis, obwohl Banken und Bundesrat ständig beteuerten, es sei hart wie Alpengranit. Auch wenn die Schweiz wahrscheinlich die Forderungen der USA zum grossen Teil abwehren konnte, klafft im Schweizer Finanzbollwerk nun eine weitere Bresche. Kluge europäische und amerikanische Sparer werden sich von nun an hüten, in der Schweiz ein Konto zu eröffnen, nur um Geld vor dem Steueramt zu verstecken. Italien, Deutschland oder Frankreich werden es zwar nicht so leicht schaffen, auf die Schweiz derart schweren Druck auszuüben, wie das den USA gelungen ist. Trotzdem: Seit gestern können ausländische Anleger nicht mehr sicher sein, ob ihr Konto nicht doch eines Tages dem Steueramt gemeldet wird. Schweizer und amerikanische Diplomaten haben in den letzten Monaten hart um den Kompromiss gerungen. Doch für die Schweizer geht die Arbeit weiter. Erstens: UBS und CS müssen nun in der Anlageberatung klar besser werden. So grobe Schnitzer wie in den letzten Jahren dürfen sie sich nicht mehr leisten. Zweitens: Die Schweiz muss eine Lösung finden, wie sie vom Bankgeheimnis wenigstens den Datenschutz retten kann, ohne dass sich das Ausland geprellt vorkommt. Dazu ist der Bankiervereinigung noch keine kluge Lösung eingefallen, obwohl sie darüber seit Jahren brütet. daniel.imwinkelried@azag.ch

Aargauer Zeitung

Am Schluss herrschte eine fast aufgeräumte Stimmung zwischen den Streitparteien. Zu Beginn der gestrigen Telefonkonferenz sorgte Bundesrichter Alan Gold aus Miami für einen Lacher, als er den Vertreter des amerikanischen Justizministeriums kurz und bündig fragte: «Ja oder Nein?»

Die Antwort von Stuart Gibson, einem Anwalt in der Steuerabteilung des Justizministeriums, lautete «Ja». Einen Monat nach Aufnahme der aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Schweizer Regierung sei nun ein Vertrag paraphiert, sagte er. Der Rechtsstreit mit der Schweizer Grossbank UBS um die Herausgabe der Kundendaten von mutmasslichen amerikanischen Steuerhinterziehern ist beigelegt. Der auf kommenden Montag angesetzte Prozess vor Richter Gold wurde definitiv abgesagt.

Details nach Unterzeichnung

Gibson gab allerdings keine Auskunft über den Inhalt des Vertrags. So bleibt vorerst offen, wie viele Kundennamen die Schweizer Behörden der amerikanischen Steuerverwaltung IRS (Internal Revenue Service) übergeben wollen. Gibson sagte während der Telefonkonferenz einzig, dass das Papier noch einiger Anpassungen bedürfe und dann unterschrieben werde. In einer Medienmitteilung wurde IRS-Chef Doug Shulman zitiert, die Schweizer Regierung werde das Abkommen vielleicht schon in der nächsten Woche unterzeichnen - dann würden auch Einzelheiten veröffentlicht. Die UBS gab bekannt, sie nehme auf Wunsch der amerikanischen und der schweizerischen Regierung vorerst nicht Stellung zum Vergleich.

Unter Steueranwälten wird aber bereits darüber spekuliert, dass der Vergleich Auswirkungen auf alle Kundenbeziehungen zwischen Amerikanern und Schweizer Banken haben wird. Er rechne mit einem «umfassenden Abkommen», von dem nicht nur die UBS betroffen sei, sagte Brian Skarlatos von einer namhaften Steuerkanzlei in New York der US-Nachrichtenagentur Bloomberg.

Einstellung des Verfahrens

Die Öffentlichkeit wird schon bald vom Inhalt des Papiers erfahren: Sobald der aussergerichtliche Vergleich die notwendigen Unterschriften trägt, wird der Kläger - also die amerikanische Regierung - den Antrag stellen, den Zivilprozess gegen die UBS einzustellen. Dazu muss der Vergleich in die Gerichtsdatenbank eingespeist werden. Diese ist für interessierte Parteien gegen eine Gebühr zugänglich.

Richter Gold wird wohl froh sein, den Fall loszuwerden - obwohl es nie zu einer längeren Verhandlung kam, musste sich der Richter seit der Einreichung der Zivilklage am 19. Februar 2009 ausgiebig mit den Finessen des Schweizer Bankgeheimnisses und den Bestimmungen der amerikanischen Steuerverwaltung für Offshore-Konten befassen.

Es begann mit Birkenfeld

Das Rechtsverfahren gegen die UBS in den USA wurde durch die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Kundenberater Bradley Birkenfeld im April 2008 in Gang gebracht. Die Anklage beruhte weitgehend auf den aufgeflogenen Steuerbetrügereien des russisch-amerikanischen Milliardärs Igor Olenicoff. Olenicoff war Birkenfelds Kunde. Letzterer hat sich schuldig bekannt und wird am 21. August vom zuständigen Bundesrichter in Fort Lauderdale erfahren, wie lange er ins Gefängnis muss. Olenicoff wiederum verklagte die UBS im vorigen September in Kalifornien auf 500 Millionen Dollar Schadenersatz; die Klage ist hängig.