Ein aussergerichtlicher Vergleich im UBS-Steuerstreit liegt nach vier Wochen vor – er soll in Kürze bereits unterschrieben werden. Der Inhalt des Abkommens bleibt vorerst geheim.
Renzo Ruf, Washington
Am Schluss herrschte eine fast aufgeräumte Stimmung zwischen den Streitparteien. Zu Beginn der gestrigen Telefonkonferenz sorgte Bundesrichter Alan Gold aus Miami für einen Lacher, als er den Vertreter des amerikanischen Justizministeriums kurz und bündig fragte: «Ja oder Nein?»
Die Antwort von Stuart Gibson, einem Anwalt in der Steuerabteilung des Justizministeriums, lautete «Ja». Einen Monat nach Aufnahme der aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit der Schweizer Regierung sei nun ein Vertrag paraphiert, sagte er. Der Rechtsstreit mit der Schweizer Grossbank UBS um die Herausgabe der Kundendaten von mutmasslichen amerikanischen Steuerhinterziehern ist beigelegt. Der auf kommenden Montag angesetzte Prozess vor Richter Gold wurde definitiv abgesagt.
Details nach Unterzeichnung
Gibson gab allerdings keine Auskunft über den Inhalt des Vertrags. So bleibt vorerst offen, wie viele Kundennamen die Schweizer Behörden der amerikanischen Steuerverwaltung IRS (Internal Revenue Service) übergeben wollen. Gibson sagte während der Telefonkonferenz einzig, dass das Papier noch einiger Anpassungen bedürfe und dann unterschrieben werde. In einer Medienmitteilung wurde IRS-Chef Doug Shulman zitiert, die Schweizer Regierung werde das Abkommen vielleicht schon in der nächsten Woche unterzeichnen - dann würden auch Einzelheiten veröffentlicht. Die UBS gab bekannt, sie nehme auf Wunsch der amerikanischen und der schweizerischen Regierung vorerst nicht Stellung zum Vergleich.
Unter Steueranwälten wird aber bereits darüber spekuliert, dass der Vergleich Auswirkungen auf alle Kundenbeziehungen zwischen Amerikanern und Schweizer Banken haben wird. Er rechne mit einem «umfassenden Abkommen», von dem nicht nur die UBS betroffen sei, sagte Brian Skarlatos von einer namhaften Steuerkanzlei in New York der US-Nachrichtenagentur Bloomberg.
Einstellung des Verfahrens
Die Öffentlichkeit wird schon bald vom Inhalt des Papiers erfahren: Sobald der aussergerichtliche Vergleich die notwendigen Unterschriften trägt, wird der Kläger - also die amerikanische Regierung - den Antrag stellen, den Zivilprozess gegen die UBS einzustellen. Dazu muss der Vergleich in die Gerichtsdatenbank eingespeist werden. Diese ist für interessierte Parteien gegen eine Gebühr zugänglich.
Richter Gold wird wohl froh sein, den Fall loszuwerden - obwohl es nie zu einer längeren Verhandlung kam, musste sich der Richter seit der Einreichung der Zivilklage am 19. Februar 2009 ausgiebig mit den Finessen des Schweizer Bankgeheimnisses und den Bestimmungen der amerikanischen Steuerverwaltung für Offshore-Konten befassen.
Es begann mit Birkenfeld
Das Rechtsverfahren gegen die UBS in den USA wurde durch die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Kundenberater Bradley Birkenfeld im April 2008 in Gang gebracht. Die Anklage beruhte weitgehend auf den aufgeflogenen Steuerbetrügereien des russisch-amerikanischen Milliardärs Igor Olenicoff. Olenicoff war Birkenfelds Kunde. Letzterer hat sich schuldig bekannt und wird am 21. August vom zuständigen Bundesrichter in Fort Lauderdale erfahren, wie lange er ins Gefängnis muss. Olenicoff wiederum verklagte die UBS im vorigen September in Kalifornien auf 500 Millionen Dollar Schadenersatz; die Klage ist hängig.