Das Ringen um das gesperrte Milliardenvermögen von Gulnara Karimowa wird intensiver. Die Verteidiger der Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten beschweren sich über Versäumnisse im hiesigen Verfahren.
Vergangenen Frühling kam plötzlich Bewegung in das sechsjährige Geldwäscherei-Verfahren gegen Gulnara Karimowa (46). Die Bundesanwaltschaft erliess am 22. Mai Strafbefehle gegen zwei der fünf usbekischen Mitbeschuldigten und verfügte die Einziehung von gegen 700 Millionen Franken. Zuvor hatte der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, das blockierte Vermögen an Usbekistan zurückzuerstatten, falls in der Schweiz rechtskräftige Einziehungsentscheide vorliegen und eine Vereinbarung mit Usbekistan über die Verwendung der Gelder erzielt werden kann.
Knackpunkt in diesem Plan blieb das Verfahren gegen die Hauptbeschuldigte, die Tochter des 2016 verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimow. Ihre Schweizer Verteidiger, die Genfer Rechtsanwälte Grégoire Mangeat und Fanny Margairaz, rekurrierten gegen die Strafbefehle der Bundesanwaltschaft. Sie beschwerten sich über gravierende Verfahrensmängel und sprachen von einem politischen Entscheid. Zwei Rekurse hat das Bundesstrafgericht inzwischen abgewiesen; vier weitere Beschwerden sind noch hängig. In den letzten Tagen mehrten sich die Zeichen, dass von verschiedener Seite eine Lösung in der grossen Korruptionsaffäre mit Verästelungen in 19 Ländern angestrebt wird. So gab das britische Serious Fraud Office, die Strafverfolgungsbehörde für schwere Betrugsdelikte, bekannt, die Beschlagnahmung von drei Liegenschaften Karimowas eingeleitet zu haben.
Die usbekische Staatsanwaltschaft erklärte, Verhandlungen mit den Briten aufgenommen zu haben. Usbekistan bewilligte gleichzeitig die Ausreise von Karimowas Tochter nach London. Und in den Medien zirkulierten Berichte, Gulnara Karimowa selber sei aus der usbekischen Haft entlassen worden und nach Dubai ausgereist – eine offensichtliche Falschmeldung. Denn die Genfer Verteidiger haben ihre Klientin am letzten Donnerstag und Freitag in der usbekischen Hauptstadt Taschkent treffen können, wie Mangeat auf Anfrage unserer Zeitung bekannt gab.
Allerdings sei man wie schon bei den beiden früheren Besuchen willkürlichen Auflagen der usbekischen Staatsanwaltschaft ausgesetzt gewesen. «Man hat uns stundenlang warten lassen. Insgesamt haben wir unsere Klientin an den beiden Tagen während weniger als zwei Stunden sprechen können», sagte der Verteidiger. Zudem bestehe der konkrete Verdacht, dass die Gespräche von der usbekischen Staatsanwaltschaft abgehört worden seien. Karimowa werde permanent unter Druck gesetzt, die Rekurse gegen die Strafbefehle in der Schweiz zurückzuziehen.
Karimowa befindet sich laut den Verteidigern in überwachtem Hausarrest ohne Erlaubnis, das Gebäude zu verlassen, und ohne Kontaktmöglichkeit nach aussen. Ihr Gesundheitszustand sei prekär. Wegen Verdachts auf einen Tumor sollte sie sich seit Wochen einer Operation unterziehen, erhalte aber keinen Zugang zu einer Behandlung. Die Kritik der Verteidiger richtet sich auch gegen die Verfahrensleitung in der Schweiz. «Die Bundesanwaltschaft verletzt den in der Strafprozessordnung verankerten Grundsatz, belastende und entlastende Umstände mit der gleichen Sorgfalt zu untersuchen», sagt Mangeat. Seit Juli habe man bei der Bundesanwaltschaft dreimal vergeblich beantragt, einen unabhängigen Experten mit einer Untersuchung zu beauftragen, ob Usbekistan die Voraussetzungen eines Rechtsstaats erfülle.
Die Verteidiger vermuten, dass die Geständnisse der beiden von den Strafbefehlen betroffenen Beschuldigten unter unzulässigen Bedingungen zustande kamen. Beide verbüssen wie alle im Schweizer Verfahren Beschuldigten langjährige Haftstrafen in Usbekistan und erhoffen sich – so der Verdacht der Verteidiger – von der Zustimmung zur Rückführung der in der Schweiz eingefrorenen Gelder eine vorzeitige Entlassung. Die Bundesanwaltschaft wolle davon profitieren, dass es den Beschuldigten absolut unmöglich sei, sich frei zu verteidigen, sagten Mangeat und Margairaz und warfen ihr eine zynische und blinde Allianz mit den usbekischen Staatsanwälten vor. «Dagegen wird sich Frau Karimowa bis zum Schluss wehren.»
Zur Kritik der Verteidiger nahm die Bundesanwaltschaft auf Anfrage keine Stellung. In Erwartung der Beschwerdeentscheide des Bundesstrafgerichts laufe das Verfahren gegen die vier weiteren Beschuldigten, darunter Gulnara Karimowa, weiter. Eine neue Einvernahme Karimowas sei in der letzten Woche nicht geplant gewesen. Die Bundesanwaltschaft hat in der Schweiz Bankkonten, Wertgegenstände und Immobilien im Wert von rund 800 Millionen Franken beschlagnahmt. Dabei soll es sich um Bestechungsgelder handeln, die von Telekomkonzernen für den Marktzugang in Usbekistan gezahlt wurden.