Banken
Erneuter Rückschlag für Ex-UBS-Manager Raoul Weil

Knapp einen Monat vor Prozessbeginn steht der ehemalige hochrangige UBS-Manager Raoul Weil mit abgesägten Hosenbeinen da. Sein Antrag auf eine Prozessteilnahme von Kronzeugen per Video lehnt das Bundesgericht ab.

Renzo Ruf, Washington
Drucken
Eine Niederlage für Raoul Weil schon vor dem Prozess.

Eine Niederlage für Raoul Weil schon vor dem Prozess.

Keystone

Bundesrichter James Cohn, der in Fort Lauderdale (Florida) das Steuerbetrugs-Verfahren gegen den Schweizer präsidiert, machte am Mittwoch einen dicken Strich durch Weils Verteidigungsstrategie. Cohn lehnte es nämlich ab, Videoschaltungen zu bewilligen, die es der Verteidigung (und der Anklage) ermöglicht hätten, allfällige Entlastungszeugen in der Schweiz zu befragen.

Weil hatte solche Live-Schaltungen beantragt, weil sich ehemalige Berufskollegen weigerten, zur Aussage in die USA zu reisen – aus Angst vor den amerikanischen Ermittlungsbehörden. Die Anklagebehörde hingegen zählt auf die Unterstützung von ehemaligen UBS-Angestellten, die mit den Justizbehörden kooperieren.

Offizieller Beistand gefordert

Der ablehnende Entscheid, der sieben Seiten zählt, ist in einem überraschend harschen Ton formuliert. Cohn störte sich vor allem am Prozedere, dass die Anwälte von Raoul Weil vorgeschlagen hatten: Demnach hätte ein (nicht genauer definierte) «Schweizer Offizielle» den jeweiligen Kreuzverhören in der Schweiz beiwohnen sollen. Dieser Offizielle hätte im Zweifelsfall auch entscheiden sollen, ob eine im Gerichtssaal in Fort Lauderdale gestellte Fragen «gemäss Schweizer Recht» überhaupt zulässig sei. Und, zweiter Punkt: Den Zeugen hätte das Recht eingeräumt werden sollen, dass sie ihre Aussagen wieder zurückziehen dürfen.

Cohn sah in diesen Vorkehrungen eine Beschneidung seiner Autorität. Er wies darauf hin, dass das amerikanische Justizsystem auf Auseinandersetzung beruhe. Es könne nicht sein, dass ein Schweizer, der mit dieser Besonderheit nicht vertraut sei, die Suche nach Gerechtigkeit unterbrechen dürfe.

Prozessbeginn Mitte Oktober

Die Namen der potenziellen Entlastungszeugen Weils – fein säuberlich aufgelistet, samt Adresse und einer Zusammenfassung der Aussage – bleiben übrigens nach dem Urteil von Cohn unter Verschluss.

Der Prozess gegen den ehemaligen Chef des UBS-Vermögensverwaltungsgeschäfts, der derzeit unter Hausarrest in New Jersey steht, soll am 14. Oktober beginnen. Die Anklage wirft ihm vor, Tausenden von amerikanischen Steuerzahlern beim Betrug des Fiskus IRS (Internal Revenue Service) behilflich gewesen zu sein. Weil weist diese Vorwürfe zurück.