Der bekannte Sanierer betrieb Insider-Geschäfte im ganz grossen Stil. Der Verwaltungsrat Hans Ziegler muss 1,4 Millionen Franken zurückzahlen.
Eine Meldung der Finanzmarktaufsicht (Finma) vom Freitag schlug ein wie eine Bombe. Ein Manager soll zwischen 2013 und 2016 Insider-Informationen ausgenutzt und so einen unrechtmässigen Gewinn von 1,4 Millionen Franken eingestrichen haben. Sie nannte den Namen des Beschuldigten nicht. Doch die «Schweiz am Wochenende» weiss aus sicherer Quelle, dass es sich um Hans Ziegler handelt. Bereits Ende November 2016 wurde bekannt, dass die Finma ein Verfahren gegen Ziegler am Laufen hat.
Ziegler ist der gefallene Star der Schweizer Wirtschaft. In den 1990er-Jahren erreichte er als «Sanierer der Nation» Kultstatus. Er wendete die Pleite von Interdiscount, wickelte mit harter Hand das Erb-Imperium ab. Er häufte Mandate in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen an. Zuletzt war er bei Schmolz+Bickenbach, bei Charles Vögele und bei der deutschen Roboterspezialistin Kuka tätig. Als die Untersuchung gegen ihn bekannt wurde, trat er per sofort aus allen wichtigen Ämtern zurück.
Weggefährten beischreiben den Firmensanierer als unnahbar und eigenbrötlerisch. Er sass zwar in wichtigen Firmen, doch zum Establishment gehörte er nie. Er pflegte kaum Freundschaften mit Wirtschaftsführern. Ein sehr gut vernetzter Schweizer Manager sagt es so: «Ich kenne niemanden, der mit Hans Ziegler befreundet war.»
Die «Schweiz am Wochenende» versuchte, Ziegler am Freitag auf seinem Mobiltelefon zu erreichen. Er meldete sich nicht. Seit einem halben Jahr ist er wie verschollen. Auch zu langjährigen Geschäftspartnern hat er den Kontakt abgebrochen. Ziegler soll sich irgendwo jenseits des Rheins im Schwarzwald aufhalten. Auf die Frage, ob ein Rechtshilfeverfahren hängig sei, wollte die Schweizer Bundesanwaltschaft keine Antwort geben.
Jetzt droht ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft, das mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe enden könnte. Seit der Verschärfung der Schweizer Insiderstrafnorm im Jahr 2013 hat die Bundesanwaltschaft acht Insiderverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Die Frage, die sich stellt: Hat Ziegler allein gehandelt oder nicht? Am Freitag machten Spekulationen die Runde, wonach Ziegler Teil eines Insider-Rings gewesen sein soll. Es ist von mindestens acht Personen die Rede, die in den Fall verwickelt sein sollen. Doch weder die Bundesanwaltschaft noch die Finanzmarktaufsicht wollen sich dazu äussern. Laut zwei unabhängigen Quellen könnte aber auch die Alleintäter-These stimmen: Ein an der Untersuchung Beteiligter sagt, dass jeweils immer nur ein Name genannt wurde. Das war Z.
Und doch, ganz allein kann Ziegler nicht gehandelt haben. Um Insider-Deals überhaupt abzuwickeln, braucht es eine Gegenpartei. In den meisten Fällen ist das eine Bank. Diese nimmt Aufträge des Kunden entgegen und führt sie aus. Die Bank hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kunden. Wenn Ziegler, wie es die Finma-Untersuchungen ergeben haben, Titel von Firmen gehandelt hat, in denen er selber engagiert war und dabei Sperrfristen missachtete, hätte einer Bank dies auffallen müssen. Sie hätte den Kunden darüber informieren müssen – zumal dies wie im vorliegenden Fall wiederholt geschehen war.
Und noch etwas hätte der Bank auffallen müssen: Die Finma schreibt, dass «er bei einem Unternehmen, in dem er engagiert war, auch eine ‹Short›-Strategie verfolgte». Das heisst, dass Ziegler auf sinkende Kurse wettete. Als Organ einer Firma hatte er Kenntnis von Vorgängen, die sich negativ auf den Kurs auswirken, sobald sie öffentlich werden. Besonders brisant ist dies, weil er als Organ im Interesse der Aktionäre handeln muss. Wer eine Short-Strategie fährt, handelt den Interessen des Verwaltungsrats und den Aktionären zuwider. Einem Bankberater, der seinen Job ernst nimmt, hätten diese Transaktionen auffallen müssen.
Die Finma lässt offen, in welchen Titeln Ziegler sein Unwesen getrieben haben könnte. In Finanzmarktkreisen kursiert ein Gerücht, der Finanzspezialist habe sich im Vorfeld der Übernahme von Looser durch Arbonia mit Titeln eingedeckt und damit die vom Käufer bezahlte Prämie zum damaligen Börsenkurs von nahezu 40 Prozent eingestrichen.
Solche Transaktionen gehörten jedenfalls zum Programm des Täters: Er habe vor der Bekanntgabe von Ereignissen wie Übernahmen, positiven Geschäftsergebnissen oder dem Verkauf von Unternehmensteilen Positionen aufgebaut und damit positive Kursverläufe vorweggenommen, schreibt die Finma. Dabei hat er vor allen auf Warrants gesetzt. Das sind sogenannte Hebelprodukte. Das heisst: Bei minimalem Einsatz können grosse Gewinne erzielt werden. Für Ziegler aber heisst es nun für eine Weile: «For you, the Game is over.» Kommentar: Meinungsseite