Epidemie-Versicherung
Gastrobranche fordert Versicherer mit neuem Rechtsgutachten zum Zahlen auf

Viele Versicherer weigern sich, den Gastrobetrieben trotz abgeschlossener Epidemie-Versicherung die Schäden zu decken. Im Streit doppelt der Schweizer Gastroverband nun mit einem Rechtsgutachten nach.

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Die Restaurants sind zu, auch in Chur. (Symbolbild)

Die Restaurants sind zu, auch in Chur. (Symbolbild)

Keystone

(gb.) Das Gutachten wurde bei einer in Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, wie der Verband Gastro Suisse am Freitag mitteilte. Die Anwälte sollten bei 20 Gastrobetrieben prüfen, ob die Versicherer auf Basis einer abgeschlossenen Epidemie-Versicherung für die durch das Coronavirus entstandenen Schäden der Gastrobetriebe aufkommen müssen.

Mehrere grosse Versicherte haben sich bis anhin gegen diese Forderung gewehrt mit der Begründung, eine Epidemie sei nicht das gleiche wie eine Pandemie. Das Coronavirus sei wegen seiner weltweiten Ausbreitung von der Versicherung ausgenommen.

Das Gutachten des Gastroverbands kommt gemäss Mitteilung nun aber zum Schluss, dass sich die Versicherer ihrer Pflicht nicht entziehen können. Der Verband hält weiter fest, dass sich die Bedingungen der verschiedenen Versicherern unterscheiden würden. Zu den Verweigerern gehörten die AXA, Helvetia und Generali. Gastro Suisse ruft seine Mitglieder deshalb auf, keine neuen Versicherungen bei diesen Anbietern abzuschliessen.