Der «Sanierer der Nation» ist für schuldig befunden. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt den ehemaligen Manager zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Eine Einschätzung.
Hans Ziegler ist schuldig. Auch im Urteil des Bundesstrafgerichtes hat der einstige Multi-Verwaltungsrat und serielle Firmensanierer sein privilegiertes Wissen über den Zustand der von ihm selbst betreuten Unternehmen in krimineller Weise ausgenutzt, um sich an der Börse persönlich zu bereichern. Als Vertreter einer Managementkaste, die im breiten Publikum schon lange unter dem Generalverdacht der Gier steht, ist Ziegler die Häme des Volkes sicher.
Gewiss, der Mann hat seine Strafe verdient. Mitleid oder Nachsicht wären fehl am Platz. Trotzdem kann man bei dem Schuldspruch nachdenklich werden. Denn Insidergeschäfte gehören an jeder Börse zum Alltag. Nur die allerwenigsten Täter lassen sich dabei erwischen. Wissenschaftliche Untersuchungen in den USA legen zum Beispiel die Erkenntnis nahe, dass Eingeweihte bei jeder vierten Firmenübernahme oder Fusion ihre intimen Kenntnisse ausnützen, um sich vor allen anderen Anlegern einen Gewinn zu sichern. Strafverfahren sind selten und langwierig.
Informationsgetriebene Handelsstrategien sind deshalb so beliebt wie eh und je und auch im breiten Anlegerpublikum ein Verkaufsschlager. Denn an der Börse ist im Vorteil, wer Informationen schneller verarbeiten kann als die grosse Herde. Auch geht es in diesem Wettbewerb längst um die Leistungsfähigkeit von Grosscomputern. Die Unterscheidung zwischen bösen und guten Insidern ist fliessend.