Gisler: Das Rätsel der 4450 UBS-Kunden

AZ-Kolumnist Markus Gisler über das Rätsel der 4450 UBS-Kunden.

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Nach dem Erfolg der Schweizer Verhandlungsdelegation, der es gelungen ist, den Rechtsweg unter Schweizer Recht zu wahren, bleibt die Frage, wie es denn die UBS rechtfertigen kann, den USA über die Eidgenössische Steuerverwaltung 4450 Namen zu nennen, die - vermutlich - das geltende Recht verletzt haben. Offensichtlich muss aus Schweizer Sicht ein begründeter Verdacht bestehen, dass diese 4450 Personen Schweizer Recht verletzt haben.

Markus Gisler AZ-Kolumnist Markus Gisler.

Markus Gisler AZ-Kolumnist Markus Gisler.

Aargauer Zeitung

Grundlage dafür ist ein gültiges bilaterales Abkommen zwischen den USA und der Schweiz, das 2001 ausgehandelte Qualified Intermediaries Agreement, kurz QI. In dieser für Banken geltenden Vereinbarung ist festgehalten, dass in den USA steuerpflichtige Personen Vermögen und Einkünfte deklarieren müssen, wenn es sich um amerikanische Wertschriften handelt. Die Bank muss für ihre in den USA steuerpflichtigen Kunden auf einem speziellen Formular mit dem Kürzel W9 diese Wertschriften den US-Steuerbehörden melden, womit Vermögen und Einkünfte ordnungsgemäss versteuert werden. Um diese Deklarationspflicht zu umgehen, haben Steuerpflichtige zum Beispiel auf den Cayman Islands Briefkastenfirmen errichtet, auf welche die Wertschriften übertragen wurden.

Damit verhindert der Steuerpflichtige, dass er als wirtschaftlich Berechtigter erscheint und umgeht damit die Steuern. In diesen Fällen haben die Kundenberater der UBS entweder die Kunden direkt aufgefordert, sich an Anwälte zu wenden, welche entsprechende Firmenkonstrukte anbieten. Wurde der Kunde selber aktiv, haben die Berater zumindest gewusst, dass der US-Kunde aktiv die Steuern umgeht. Beide Verhaltensweisen widersprechen dem Geist des bestehenden QI-Agreements und können deshalb als aktive oder stillschweigende Beihilfe zur Steuerumgehung betrachtet werden. Das ist zwar gemäss Schweizer Recht kein Steuerbetrug, aber im QI-Agreement wird auch der Tatbestand «und Dergleichen» erwähnt, worunter qualifizierte Umgehung gemeint ist. Die UBS hat nun diese Fälle aus den über 50 000 Konten herausgefiltert.

Kritiker des neuen Staatsvertrags, wie etwa der St. Galler Banker Konrad Hummler, können ihren Vorwurf, der Bundesrat habe das Bankgeheimnis verraten, nicht aufrechterhalten. Der neue Staatsvertrag verletzt das Bankgeheimnis nicht, vielmehr wird ein bestehendes Spezialabkommen mit den USA im Sinn seines Geistes ausgelegt. Klar ist auch, dass die US-Behörden nun von anderen Banken Informationen einfordern, sofern der Verdacht besteht, dass auch sie Kunden empfohlen haben, Umgehungskonstruktionen zu bauen. Der Erfolg für die US-Steuerbehörden wird sich einstellen. US-Steuerpflichtige werden aufgrund der korrekten Auslegung des Abkommens jetzt eilends ihre Offshore-Konstrukte offenlegen.

wirtschaft@azag.ch