Der Universitätsrat der Universität St.Gallen (HSG) hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, die Verbesserung der Governance und Compliance voranzutreiben. Konkret heisst das: Der künftige Rektor muss auf Nebentätigkeiten während seiner Amtszeit verzichten.
«Der Universitätsrat hat die Gewissheit, dass das Controlling-System der HSG funktioniert», hält die Universität St. Gallen gleich zu Beginn der Medienmitteilung fest. Die Untersuchung zu Spesenbezügen sei durch die Prüfung im betroffenen Institut selbst aufgedeckt worden; gegenwärtig laufe eine Administrativuntersuchung, die bald abgeschlossen sein dürfte.
Dennoch wolle die HSG die Thematik Compliance und Governance weiter verbessern. Erste Massnahmen wurden dazu bereits getroffen: «Bereits entschieden wurde bei der Nachfolgeplanung für Rektor Thomas Bieger, dessen Amtszeit Ende Januar 2020 endet, dass der künftige Rektor, die künftige Rektorin auf jede Art von Nebentätigkeiten verzichten muss», heisst es in der Medienmitteilung. Der Universitätsrat sei überzeugt und setze alles daran, durch klare Schlussfolgerungen im Zuge der Aufarbeitung die zukünftige Führung der Universität St.Gallen und das Erfolgsmodell HSG mit einer zeitgemässen und vorbildlichen Governance und Compliance zu stärken.
Bei den weiteren unterschiedlich gelagerten Vorfällen «Rüegg-Stürm» (Raiffeisenbank), «Stadler» (Audi) und «Bieger» (Jungfraubahn) gehe es um Handlungen von Dozenten, die ohne einen direkten Bezug zur HSG seien. Aber auch diese Fälle würden vom Universitätsrat sehr ernst genommen werden:
«Die Universität wird in jedem Fall die eingeleitete universitätsinterne Aufarbeitung dieser Ereignisse analysieren und aus den Ergebnissen die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen», heisst es in der Medienmitteilung.
Der Universitätsrat beschäftige sich schon seit einiger Zeit mit der Thematik Compliance und Governance, so die HSG. Bereits im Frühjahr 2018 habe er das Rektorat beauftragt, das Reglement zu den Nebenbeschäftigungen der Dozierenden zu überarbeiten.
«Mittlerweile wurde die Überprüfung auf den ganzen Themenkomplex ausgedehnt und systematisiert. Es werden verschiedene Handlungsfelder betreffend Nebenbeschäftigungen, Spesen, Kontrollmechanismen und Finanzflüsse auch im Hinblick auf ihre Transparenz bearbeitet.»