Die Politik schlägt Regeln für Informanten von Missständen vor. An einem Podiumsgespräch gingen zwei Bundesparlamentarier und ein Weko-Vertreter der Frage nach, ob die Gesetzesergänzung praxistauglich ist.
Das Bundesgericht sprach eben erst Rudolf Elmer frei, der vor Jahren das Steuerversteck der Privatbank Julius Bär auf den Cayman Islands publik machte. Nicht alle Whistleblowers kamen so glimpflich davon. Denn Informanten, die von ihnen als Missstand empfundene firmeninterne Vorgänge an das Licht der Öffentlichkeit zerren, bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen dem Ausplaudern von Geschäftsgeheimnissen und dem Kampf gegen unlautere Praktiken.
Einig waren sich die Bundesrichter beim Urteil Elmer nicht. Was wohl seine Ursache auch in der fehlenden gesetzlichen Grundlage für Whistleblowers hat. «Wir haben in der Schweiz nur Rechtssprechung dazu, aber keine klaren Regeln», sagte der Obwaldner Nationalrat Karl Vogler (CSP) am Mittwoch an einem Podiumsgespräch der Studentenvereinigung Semper Fidelis in der Universität Luzern. Etwa 70 Personen verfolgten die Diskussion, die der Obwaldner Kantonsrat Mike Bacher leitete. Die EU hat sich kürzlich ein Whistleblower-Gesetz gegeben, die Schweiz tat sich bislang schwer damit.
Nun liegt ein weiterer Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen, in der auch Vogler Mitglied ist, auf dem Tisch der Landesregierung. «Der Vorschlag ist sprachlich einfach gehalten, um für möglichst viele Leute verständlich zu sein», so Vogler. Inhaltlich sieht der Entwurf eine «Kaskade» des Ablaufes vor: Vermutet ein Mitarbeiter, dass sich das Unternehmen an krummen Geschäften beteiligt, soll er zuerst den Arbeitgeber informieren. Bleibt dieser 90 Tage untätig, sind die zuständigen Behörden der nächste Ansprechpartner. Fühlt sich der Whistleblower bedroht, kann er sich auch direkt an die Behörde wenden. Kassiert er als Antwort des Chefs eine Kündigung, ist er frei, über Medien auf den Missstand aufmerksam zu machen. So sieht es der Gesetzesentwurf vor, der vermutlich im kommenden Jahr in den National- und Ständerat kommt. Vogler: «Der Whistleblower wird geschützt, sofern er sich an den gesetzlichen Ablauf hält.»
Dass der Unternehmenschef der erste Ansprechpartner ist, ist der Loyalitätspflicht der Angestellten geschuldet. Doch das Vorgehen lade wirkliche Gesetzesbrecher ein, die Unterlagen für ihr illegales Vorgehen zu vernichten und Mitbeteiligte zu informieren, wandten die weiteren Diskussionsteilnehmer Hans Wicki (FDP-Ständerat, Nidwalden) und Weko-Vizedirektor Frank Stüssi ein. Wicki, der über Führungserfahrung in der Privatwirtschaft verfügt, ist nicht grundsätzlich gegen die Teilrevision des Obligationenrechts, warnt aber vor Auswüchsen zum Schaden der Firmen. «Das Gesetz darf nicht Denunziantentum und Rufschädigung Vorschub leisten.» Denn daran könnten auch ehrliche Firmen zugrunde gehen. Zu dieser Gefahr geselle sich der zusätzliche administrative Aufwand für die KMU-geprägte Schweizer Wirtschaft und den Staat. Stüssi von der Wettbewerbskommission missfiel, dass die Verdächtigungen nicht direkt an die zuständige Behörde gemeldet werden dürfen. «Dass Mitarbeiter auf Verfehlungen aufmerksam machen, ist für uns extrem wichtig», so Stüssi.
«Preisabsprachen gedeihen in abgeschotteten Märkten mit wenig technologischen Erneuerungen und ausgeprägter Regionalität.»
Vom Bündner Bauskandal erfuhr die Öffentlichkeit dank eines Informanten, der das System der Preisabsprachen zu Lasten der Steuerzahler kannte. Nicht unschuldig daran seien die öffentlichen Auftraggeber gewesen, sie hätten nicht genau hingesehen, sagte Stüssi. «Preisabsprachen lösen bestimmte Muster aus. Wenn zum Beispiel der günstigste Anbieter die Arbeiten für deutlich weniger Kosten ausführen kann und die anderen Mitbewerber alle etwa gleich teuer offerieren, ist das ein Indiz dafür.» Dass die Baubranche für schädliche Kartelle besonders anfällig sei, stellten sowohl Stüssi als auch Wicki in Abrede. Der Nidwaldner Ständerat ist Präsident der Branchen-Dachorganisation «Bauenschweiz». «Das Umfeld, nicht die Branche ist entscheidend. Preisabsprachen gedeihen in abgeschotteten Märkten mit wenig technologischen Erneuerungen und ausgeprägter Regionalität», so Wicki. Es lohne sich daher, ab und zu auch auswärtige Firmen zu Offerten einzuladen.
Der Vergabe an Auswärtige sind nach seiner Erfahrung freilich Grenzen gesetzt, da sie beim lokalen Gewerbe und bei der Bevölkerung schlecht ankommen. Stüssi möchte bei der öffentlichen Hand besser ausgebildete Leute an den Vergabe-Schalthebeln sehen. Sie müssten unbedingt eine persönliche Distanz zu den Auftragsbewerbern wahren. «Von diesen Firmen finanzierte Tickets für den Spengler-Cup oder für Nachtessen sind inakzeptabel bei öffentlichen Aufträgen.»