Migros
Knatsch in der Romandie: Die grosse Abwehrschlacht von Damien Piller

Der Regionalpräsident der Migros Neuenburg-Freiburg soll abgesetzt werden. Dieser wehrt sich mit allen Mitteln.

Andreas Möckli
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Migros-Regionalpräsident Damien Piller wehrt sich unter anderem mit Gutachten gegen die Vorwürfe, er habe ungerechtfertigt 1,7 Millionen Franken an zwei seiner Firmen abgezweigt.

Migros-Regionalpräsident Damien Piller wehrt sich unter anderem mit Gutachten gegen die Vorwürfe, er habe ungerechtfertigt 1,7 Millionen Franken an zwei seiner Firmen abgezweigt.

Anthony Anex/Keystone

Mittlerweile sind fast alle gegen ihn. Abgesehen von seinen engsten Vertrauten kann Damien Piller kaum noch auf Unterstützung zählen. Selbst in den eigenen Reihen steht der Präsident der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg ziemlich isoliert da. Das hindert den Freiburger Immobilienhändler und Medienunternehmer aber nicht, sich mit allen Mitteln zu wehren.

Nun kommt es in der monatelangen Schlammschlacht zu einem einmaligen Vorgang in der Geschichte der Migros. Die rund 124000 Mitglieder der Genossenschaft Neuenburg-Freiburg müssen über die Zukunft ihres Präsidenten befinden. In einer ausserordentlichen Urabstimmung entscheiden die Mitglieder über die sofortige Abberufung Pillers und drei Verbündeter. Bis am nächsten Samstag haben die Genossenschafter Zeit, um abzustimmen.

Der Fall Piller füllt mittlerweile locker einen ganzen Aktenschrank. Der Regionalfürst soll 2014 und 2015 im Zusammenhang mit zwei Bauprojekten rund 1,7 Millionen Franken abgezweigt haben. Das Geld floss an zwei Firmen. Eine gehörte Piller bereits, die andere kaufte er später. Beide Firmen hatten in Belfaux FR und La Roche FR Überbauungen geplant, in denen inzwischen jeweils eine Migros-Filiale eingemietet ist.

Später verkaufte Piller die Bauprojekte. Mit den neuen Besitzern ging die Migros langjährige Mietverträge ein. Die Genossenschaft bezahlte, wie das in der Branche üblich ist, den Innenausbau der beiden Filialen. Nur gerade drei Monate vor der jeweiligen Ladeneröffnung tauchten je 864000 Franken in den Budgets auf, womit sich die Kosten der Filialen schlagartig um 25 Prozent erhöhen.

Laut Migros lässt sich bis heute nicht nachweisen, was die regionale Genossenschaft als Gegenleistung für die 1,7 Millionen Franken erhalten hat. Piller spricht von Infrastruktur- und Baukosten, die für die Überbauungen fällig wurden. Die Migros sagt, es handle sich hier um Erd-, Maurer- und Bedachungsarbeiten. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum sich die Migros als Mieterin an solchen Ausgaben beteiligen soll, würden diese gewöhnlich vom Besitzer der Liegenschaft bezahlt.

Klagen, Inserate und ­Untersuchungsberichte

Ende 2017 meldete sich ein Hinweisgeber an die Migros-Zentrale in Zürich und machte auf die beiden Zahlungen in der Höhe von 1,7 Millionen Franken aufmerksam. Nach einer internen Untersuchung beauftragte die Migros den Korruptionsexperten Mark Livschitz, sich mit der Sache zu befassen. Dieser findet keine erkennbare Gegenleistung für die 1,7 Millionen Franken und empfiehlt unter anderem eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gegen Piller. Diese folgte Anfang Juli dieses Jahres.

Bereits einige Monate vorher ging Piller zum Gegenangriff über und machte der Migros das Leben schwer. So erwirkt er im März mit einer superprovisorischen Verfügung, dass sich die Zentrale in Zürich nicht mehr zum Fall äussern darf. Als der Fall in die Medien gelangt, nennt Piller die Strafanzeige einen Racheakt gegen ihn. Er habe sich bei der Wahl des Präsidiums nach Kräften für Verena Nold eingesetzt, die Oberen in Zürich hätten sich dagegen für die ehemalige SBB-Managerin Pilloud ausgesprochen. Erst diese Woche zielt er mit einer Strafanzeige wegen Ehrverletzung auf Verena Nold.

Piller lässt fast nichts unversucht, um sich zur Wehr zu setzen. Seit Ende August trat er dreimal an einer Medienkonferenz auf, in Inseraten in Westschweizer Medien schwingt er sich zum Verteidiger der Werte von Migros-Gründer Gottlieb Duttweiler auf. Zugleich kritisiert er die Untersuchung der Migros-Zentrale und verweist auf eigene Gutachten, die seine Unschuld bestätigen sollen.

Doch bei genauer Betrachtung gelingt es Piller nicht, sich reinzuwaschen. Ausgerechnet der Bericht, den der Regionalpräsident bei einem Genfer Anwalt in Auftrag gegeben hat, enthält mehrere kritische Aussagen. So heisst es darin wörtlich: «Die Untersuchung ergab Anomalien im Lauf der Prozesse und in den unterzeichneten Urkunden im Zusammenhang mit den beiden Zahlungen.» Es sei nicht akzeptabel, dass die Geschäftsleitung der regionalen Genossenschaft nicht in der Lage war, ein vollständiges Dossier zu den beiden Transaktionen vorzulegen. Und weiter: «Die Ergebnisse zeigen somit eine übermässige Toleranz gegenüber Transaktionen mit dem Präsidenten.»

Am Schluss des Berichts empfiehlt der Genfer Anwalt, die Untersuchung bei den beiden Firmen Pillers fortzusetzen. Doch der Freiburger pickt einmal mehr einige wenige vorteilhafte Passagen aus dem 49-seitigen Bericht und wertet diese als Freispruch. Derweil läuft die Untersuchung der Freiburger Staatsanwaltschaft weiter.

Wird Piller die Abstimmung akzeptieren?

Doch Piller agiert clever. Erneut greift er zum Mittel der superprovisorischen Verfügung. Dieses Mal geht es um die anstehende Urabstimmung. Per Gericht lässt er die Verbreitung der Empfehlung seiner Gegner verbieten. Im Migros-Magazin und im Internet und ist jetzt nur noch die Sicht von Piller und seiner Mitstreiter zu lesen.

Ohnehin ist fraglich, ob Piller eine Abwahl einfach so hinnehmen würde. So könnte er beim Handelsregister eine sogenannte Registersperre beantragen, damit die Abstimmung gar nicht erst rechtskräftig wird. Dies hätte vermutlich einen weiteren, längeren Rechtsstreit zur Folge. Ein Ansatzpunkt für eine Klage wäre vermutlich das Abstimmungsprozedere. Bereits hat eine Unterstützungsgruppe von Piller namens «M-ethique» Kritik daran geübt.

Wie lange sich der Fall noch hinziehen wird, ist kaum abschätzbar. Klar ist jedoch, dass Piller weiter kämpfen wird.