Kommentar
Bankkunden sollten aktiv werden

In einigen Fällen könnte sich eine Rückforderung von bezahlten Libor-Hypothekarzinsen lohnen. Spätere Gerichtsentscheide könnten aber das Urteil aus Zürich wieder kippen.

Maurizio Minetti
Maurizio Minetti
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Für eine unbekannte Zahl von Hypothekarnehmern könnte sich ein Schreiben an die eigene Bank lohnen. Es geht dabei um Libor-Hypotheken, die sich am Geldmarkt orientieren und eigentlich einen negativen Zins aufweisen. Einige wenige Banken haben vor ein paar Jahren zögerlich auf diese Entwicklung reagiert und den Mindestzins von null Prozent erst spät in ihren Rahmenverträgen festgehalten. Nun rächt sich das, denn das Zürcher Obergericht ist zum Schluss gekommen, dass etliche Hausbesitzer einem Mindestzins von null Prozent gar nie explizit zugestimmt haben – sie hätten also im Extremfall sogar regelmässig Geld von der Bank erhalten sollen.

Das Urteil ist in Bankkreisen selbstredend heftig umstritten. Gerichte anderer Kantone oder das Bundesgericht könnten in ähnlichen Verfahren zu einem anderen Ergebnis kommen. Die Finanzbranche stellt sich auf den Standpunkt, dass jeder Fall individuell betrachtet werden müsse.

Trotzdem: Wer vor dem Januar 2015 eine Libor-Hypothek abgeschlossen hat, sollte den Vertrag genau prüfen und erwägen, Forderungen gegenüber der Bank geltend zu machen. Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man damit lediglich eine Lücke ausnützt, welche einige Banken schlicht zu spät geschlossen haben. Ausserdem könnten spätere Gerichtsentscheide das Urteil aus Zürich wieder kippen.