Kartellverfahren
Millionenbusse für Kabelhersteller – Kabel Brugg hängt mit

Die EU-Kommission hat ein Kartell von Herstellern von Hochspannungskabeln zu einer Strafe von rund 302 Millionen Euro verurteilt. Zum Kartell gehörten auch die ABB und Kabel Brugg.

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Montagearbeiten an einer Hochspannungsleitung (Symbolbild)

Montagearbeiten an einer Hochspannungsleitung (Symbolbild)

Keystone

Die zehn Unternehmen teilten gemäss EU-Kommission ein Jahrzehnt lang «quasi weltweit» die Märkte und Kunden untereinander auf.

Teil des Zusammenschlusses waren auch die Schweizer Unternehmen ABB und Brugg. Das in der EU aktive Kartell wies sich untereinander zwischen 1999 und 2009 wichtige Projekte zu, unter anderem bei der Anbindung von Offshore-Windparks. Dabei ging es um Erdkabel und Unterwasserkabel - also nicht die auf den Hochspannungsmasten verlegten Kabel.

ABB erleichtert

Die zehn verurteilten Firmen stammen aus Europa, Japan und Korea. Wie die Kommission gestern mitteilte, müssen zum Teil auch damalige Muttergesellschaften wie die Investmentbank Goldman Sachs Busse zahlen. Eine besondere Rolle spielte im Prozess die mitangeklagte ABB. Der Konzern mit Sitz in der Schweiz wird als Kronzeuge der Kommission von der Busse entlastet.

«Die Geldbusse wurde ABB vollständig erlassen, da das Unternehmen die betreffenden Praktiken gegenüber der Europäischen Kommission freiwillig offengelegt hatte», hiess es in einer Stellungnahme von ABB. «Unternehmen und Mitarbeitern von ABB sind wettbewerbswidrige Praktiken und rechtswidriges oder unethisches Verhalten untersagt. ABB verfolgt eine Nulltoleranz-Politik gegenüber rechtswidrigem oder unethischem Verhalten.»

Brugg prüft sorgfältig

Möglicherweise zahlen muss dagegen die Brugg-Gruppe. Laut Verwaltungsratspräsident Otto Suhner beträgt die Busse umgerechnet 10,4 Millionen Franken. Man werde den Entscheid sorgfältig prüfen und dann überlegen, ob man Rechtsmittel einlege. «Wir sind für einen fairen und offenen Wettbewerb mit klaren Compliance-Regeln», so Suhner, «alle illegalen Handlungen sind verboten.»

Verkaufsleute müssten sich per Unterschrift verpflichten, die Vorschriften einzuhalten. Intern habe man mehrere Compliance-Seminare gemacht. Abgesehen von diesem Verfahren gebe es keine weiteren hängigen Untersuchungen, bei denen Brugg involviert ist. Von den drei fehlbaren Angestellten hätten laut Suhner zwei die Firme bereits vor Jahren verlassen. Eine dritte Person sei frühzeitig in Pension geschickt worden, als die Untersuchung anlief.

Die Unternehmen können die Entscheidung der Kommission anfechten. Dann würde der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen. Unabhängig von den Geldbussen können Geschädigte der betreffenden Firmen vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen. (Nik/SDA)