Die Steuergesetzrevision 2011 beschert dem Kanton Steuerausfälle von 88 Millionen, den Gemeinden 47 Millionen. Am meisten profitieren die Unternehmen.
Bruno Utz
In seiner Vernehmlassungsvorlage zur Steuergesetzrevision sah der Regierungsrat noch Steuerausfälle zu gunsten der natürlichen Personen von total 199 Millionen Franken vor (vergleiche Tabelle, alte Vorlage). Die wegen der Wirtschaftskrise ausgebliebene Teuerung macht nun nicht mehr den ursprünglich vorgesehenen vollen Ausgleich der kalten Progression notwendig. In der zuhanden des Grossen Rates verabschiedeten Gesetzesvorlage ist nur noch ein teilweiser Ausgleich in Form eines um 2,6 Prozent gesenkten Steuertarifs vorgesehen. Sistiert hat der Regierungsrat schliesslich auch noch die geplante steuerliche Entlastung von Erwerbstätigen mit Einkommen im Bereich des Existenzminimums (siehe Nachgefragt).
Wirtschaftsstandort stärken
Laut einer Medienmitteilung von gestern setzt der Regierungsrat den entstandenen Handlungsspielraum für die steuerliche Entlastung der Unternehmen ein. «Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise sind solche Entlastungen die am besten geeignetsten Massnahmen, um Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise zu schaffen und die Wirtschaft anzukurbeln», so der Regierungsrat. Die Entlastungen würden zudem mittel- und langfristig den Wirtschaftsstandort stärken. Konkret schlägt er dem Grossen Rat vor, künftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen und den proportionalen Gewinnsteuertarif einzuführen. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Steuersatz zu senken.
Während Kanton und Gemeinden mit diesen Korrekturen insgesamt 104 Millionen Franken in den Firmenkassen lassen, resultieren aus verschiedenen zwingenden Anpassungen von Bundesrecht «keine nennenswerten Mindereinnahmen». Unter anderem ist neu die einmalige straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung möglich und die Nachbesteuerung von Erben wird vereinfacht.
Quellensteuern via TaMe-Portal
Neu sollen Unternehmen in Zukunft Quellensteuern elektronisch über das TaMe-Portal abrechnen können. Weiter will der Regierungsrat die starre Regel für die Bewertung von Wertpapieren des Privatvermögens ohne regelmässige Kursnotierung ersatzlos aufheben. Diese und einige weitere formelle Änderungen wirken sich laut Regierungsrat nur marginal auf die Steuererträge aus.
Im November im Grossen Rat
Gemäss Fahrplan findet die erste Lesung der Steuergesetzrevision 2011 in der kommenden Novembersession statt. Die zweite Gesetzeslesung ist für die Märzsession 2010 geplant. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen.