Anwaltskanzleien in den USA strengen zwei Sammelklagen gegen den Baarer Rohstoffkonzern an.
Glencore kommt nicht zur Ruhe. Zehn Tage nachdem sich der in Baar ansässige Rohstoffkonzern gezwungen sah Nachforschungen der amerikanischen Justizbehörden über mögliche Verstösse gegen amerikanische Anti-Korruptions- und Geldwäschereigesetze zu bestätigen, haben amerikanische Anwaltskanzleien zwei Sammelklagen gegen die Gesellschaft eingereicht. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, die Investoren mit falschen oder irreführenden Informationen angeleitet zu haben oder die Veröffentlichung von Informationen über die vertiefte Prüfung der US-Behörden unterlassen zu haben. Die eine Klage wurde bei einem Gericht in Newark im Bundesstaat New Jersey, die andere in New York eingereicht. Beide unterstellen, dass den Investoren ein Schaden entstanden sei, den diese auf der Grundlage zuverlässiger Informationen hätten vermeiden können. Ein Glencore-Sprecher wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen.
Der von den Klägern geltend gemachte Schaden entstand am 3. Juli, als Glencore die Aufforderung des US-Department of Justice (DOJ) zur Einreichung von Dokumenten und Unterlagen über verdächtige Geschäftspraktiken in Venezuela, Nigeria und in der Demokratischen Republik Kongo bekannt machen musste. An jenem Tag war der Kurs der in London gehandelten Glencore-Aktien um acht Prozent eingebrochen und der Konzern verlor vier Milliarden Pfund (5,2 Milliarden Dollar) an Börsenwert. Zeitweise betrug der Kursrückgang sogar mehr als zehn Prozent.
Die Kläger stellen sich auf den Standpunkt, dass der Aktienpreis vor dem Kurssturz nicht alle relevanten und verfügbaren Informationen enthielt, wofür sie das Unternehmen haftbar machen. Solche Sammelklagen gehören in den USA zum Tagesgeschäft. Im Durchschnitt wird etwa eine Klage pro Woche eingereicht, sagt ein nicht genannt sein wollender US-Anwalt auf Anfrage. Noch ist nicht klar, ob die Gerichte die Klagen gegen Glencore zulassen werden. Geschädigte können sich bis im Herbst den Klagen anschliessen.
Die Aussicht auf diese möglichen Rechtsstreitigkeiten wären für Glencore kaum ein Grund zur grösserer Sorge, wenn die Firma nicht schon länger in erheblicher Bedrängnis wäre. Schon vor Jahresfrist, also lange bevor die Untersuchungen des DOJ publik geworden waren, hatte bereits die Börsenaufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario (OSC) die Eröffnung eines Verfahrens wegen möglicher Missstände bei der Glencore-Tochter Katanga mitgeteilt. Katanga ist eine Holdinggesellschaft die eine Mehrheitsbeteiligung an einer grossen kongolesischen Kupfermine besitzt. Die Holding, deren Aktien in Toronto gehandelt werden, hatte im vergangen Jahr mit falschen Angaben in der Quartalsberichterstattung die Minderheitsaktionäre aufgeschreckt. Das Enforcement-Verfahren der OSC hatte eine interne Untersuchung bei Katanga beziehungsweise Glencore ins Rollen gebracht. Die Behörde geht dem Verdacht auf irreführende Angaben in früheren Rechnungsperioden nach und sie untersucht auch zweifelhafte Vorgänge im Zusammenhang mit Bestechung, staatlicher Zahlungen und Korruption. Die gleichen US-Kanzleien, die jetzt Sammelklagen gegen Glencore anstrengen, haben solche auch schon gegen Katanga eingereicht.
Die Glencore-Aktien sind seit dem 3. Juli weiter gefallen obschon der Konzern in der Zwischenzeit ein grosses Aktienrückkaufprogramm im Umfang von 1 Milliarde Dollar angekündigt hat. Gestern notierten die Glencore-Valoren bei 314 Pence, nachdem sie Anfang Juli noch zu über 350 Pence gehandelt worden waren. In der gleichen Zeit verloren die Aktien des Bergbaukonzerns Rio Tinto nur rund 1 Prozent. Gemessen an den Gewinnaussichten gelten die Glencore-Aktien im Vergleich mit Aktien anderer Rohstofffirmen als deutlich unterbewertet. Die Bewertungsdifferenz dürfte in erster Linie die vielen noch offenen Rechtsrisiken abbilden.