Vorsorge
Rentner werden bei der Pensionskasse massiv bevorzugt

Die Pensionskassen werden zu Umverteilungsmaschinen. Mit 3,5 Milliarden Franken subventioniert die berufstätige Bevölkerung die Rentner. Weil die Zinsen länger tief bleiben, verstärkt sich das. Der Reformdruck nimmt zu.

Andreas Schaffner
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Das Schweizer Pensionskassensystem. Es ist international hochgelobt. Und doch führt es seit Jahren zu einer systemwidrigen Umverteilung zwischen Jung und Alt. So rasch ist jedoch kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Bleiben die Zinsen für Staatsanleihen auf Dauer so tief wie heute – in der Schweiz sind sie sogar negativ –, verschärft sich die Lage.

Begriffserklärung: Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Ein Pensionskassenguthaben von 500 000 Franken ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente von 34 000 Franken pro Jahr. Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Guthabens ist im Pensionskassengesetz vorgegeben und wird politisch derzeit diskutiert.

Den Rentnern wurde bei Renten-Antritt eine Garantie abgegeben, ein Zinsversprechen also, das die Pensionskassen von Gesetzes wegen einhalten müssen. Diese Zinsgarantie beträgt in Einzelfällen bis zu 4,5 Prozent. Aus damaliger Sicht durchaus verständlich. Doch aus heutiger Sicht schafft dieses Versprechen Probleme.
Deshalb muss nun der beruflich aktive Teil der Bevölkerung mit seinen Vermögenserträgen einen Teil der Renten mitfinanzieren – und womöglich damit rechnen, dass in späteren Jahren weniger für die eigene Rente zur Verfügung steht.

So funktioniert die Umverteilung bei der Pensionskasse. (Grafik: Marco Tancredi)

So funktioniert die Umverteilung bei der Pensionskasse. (Grafik: Marco Tancredi)

Nordwestschweiz
Die berufstätige Bevölkerung subventioniert die Rentner mit 3,5 Milliarden Franken.

Die berufstätige Bevölkerung subventioniert die Rentner mit 3,5 Milliarden Franken.

KEYSTONE

Othmar Simeon, Leiter der Personalvorsorgeberatung von Swisscanto, schätzt den «Umverteilungs-Betrag» auf rund 800 bis 1000 Franken im Jahr, die jeder Aktive bezahlt. «Rentenbezüger haben in den letzten Jahren rund ein Prozent mehr Ertrag gegenüber den aktiv Versicherten beansprucht», sagt Simeon.

Begriffserklärung: BVG-Mindestzins

Dieser Mindestzins ist eine Garantie an die Rentner, welche im Voraus festgelegt wird und nicht unterschritten werden darf. Der Bundesrat überprüft den BVG-Mindestzinssatz mindestens alle zwei Jahre fest. Der Mindestzinssatz gilt nur für den obligatorischen Teil des Alterskapitals.

Das ist ein kleiner Betrag auf den ersten Blick. Es sind 0,4 Prozent der ganzen Bilanzsumme der Pensionskassen, erklärt der Swisscanto-Experte, gestützt auf eine Umfrage vom letzten Jahr. Doch bei einem «Volksvermögen» von rund 700 Milliarden Franken sind es immerhin 3,5 Milliarden, die von den aktiven Versicherten zu den Rentnern fliessen – Tendenz steigend.

Gleiches bei Versicherungen

Die Credit Suisse ist laut der «Neuen Zürcher Zeitung» mit ihren Berechnungen früher zu einer ähnlichen Zahl gelangt. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie kam bei 27 ausgewählten Pensionskassen zum Ergebnis, dass zwischen 2009 und 2013 die sogenannten «Pensionierungsverluste» von 310 Millionen auf 480 Millionen Franken angestiegen sind.

Die je nach Berechnung grösste Lebensversicherung der Schweiz, die AXA Winterthur, hat vor einem Monat bekannt gegeben, dass auch bei ihr der Effekt spielt. 2013 wurde für 416 Millionen Franken umverteilt. 2014 dürften es noch einige Dutzend Millionen mehr gewesen sein. Auf ähnliche Beträge kommen auch die Konkurrenten bei diversen Hintergrundgesprächen.

Begriffserklärung: Technischer Zinssatz

Das ist eine rechnerische Grösse, damit die Pensionskasse ihre Rückstellungen bilden kann. Die Höhe des Zinssatzes hängt von der erwarteten Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die Vorsorgeeinrichtung verspricht eine Rendite, welche mindestens so hoch wie der festgelegte technische Zinssatz ist. Bei vielen Pensionskassen ist es jedoch umgekehrt.

Der Mechanismus, der bei den Pensionskassen und den Lebensversicherungen durch die Umverteilung ausgelöst wird, hat zunächst vor allem bilanztechnische Auswirkungen. Niemand kann wissen, wie sich die Finanzmärkte in 10 oder 20 Jahren entwickeln. Einzelne Pensionskassenvertreter gehen jedoch davon aus, dass es noch zehn Jahre dauern wird, bis sich die Zinsen, die durch die Nationalbanken seit der Finanzkrise künstlich tief gehalten werden, wieder normalisieren.

Der politische Druck auf Sozialminister Alain Berset nimmt daher zu. Er hat im Rahmen der «Altersvorsorge 2020» die Senkung des entscheidenden Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent vorgeschlagen. Diese Anpassung soll innert vier Jahren stattfinden, um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr. Das Ziel ist es, dass der Umwandlungssatz so festgelegt wird, dass die angesparten Altersguthaben – samt den Vermögenserträgen darauf – ausreichen, um die Renten während ihrer ganzen Laufzeit zu bezahlen. Diese Senkung hätte zwar nicht zur Folge, dass der Rententopf grösser wird. Doch er würde zumindest widerspiegeln, dass die Bevölkerung in der Schweiz immer älter wird.

Der Vorschlag selber wird von den Pensionskassen begrüsst. Einzelne Kassen sind jedoch von sich aus schon weitergegangen. Dazu gehört die SBB-Pensionskasse. Für einen 65-jährigen, der 2016 pensioniert wird, setzt die Pensionskasse den Umwandlungssatz auf 5,22 Prozent an. Zurzeit liegt er bei 5,85 Prozent. Die Anpassung hätte Rentenkürzungen von rund 11 Prozent zur Folge. Deshalb schiessen die SBB per Ende 2015 690 Millionen Franken in die Kasse ein.

Weitere Anpassungen geplant

Das starke Aktienjahr und Kursgewinne an den Obligationenmärkten bescherten den schweizerischen Pensionskassen 2014 erfreuliche Renditen und eine befriedigende bis gute Finanzierungssituation. Auch das zeigt die Swisscanto-Umfrage. Die Deckungsgrade der privatrechtlichen Kassen erreichten Ende 2014 113,6 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 110,3 Prozent. Den Kassen sei es gelungen, die durch die Finanzkrise 2008 entstandenen Einbussen weitgehend auszugleichen. Für die Experten ist nun klar, dass die gute Situation ausgenützt werden kann, um die internen Berechnungsgrundlagen – dazu gehört der Umwandlungssatz – anzupassen.

Umstrittene Gewinne

30 Jahre nach Einführung des Pensionskassen-Zwangs kommt die Reform demnächst ins Parlament

Der SP-Bundesrat Alain Berset hat letzten November seinen Vorschlag für eine umfassende Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Die zuständige Ständeratskommission wird am kommenden Dienstag darüber beraten. 30 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Modells mit AHV, obligatorischer Pensionskasse und 3. Säule soll das System erstmals umfassend und grundsätzlich renoviert werden.

Angestrebt wird ein gleiches Rentenalter für Frauen und Männer von 65 Jahren sowie eine flexible und individuelle Gestaltung der Pensionierung. Der Zeitpunkt der Pensionierung soll nach den Vorschlägen des Bundesrats zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden. Dabei können die ganzen Renten oder nur Teile davon bezogen werden, was eine gleitende Pensionierung erlaubt. Beide Punkte sind politisch gut abgefedert.

Zankapfel «Legal Quote»

Umstrittener ist die sogenannte Überschussverteilung – die «Legal Quote». Mindestens 92 Prozent des Ertrags aus dem Geschäft mit der 2. Säule sollen danach den Versicherten gehören. Heute dürfen die privaten Versicherungsgesellschaften bis zu 10 Prozent selber behalten. Hinter den Kulissen laufen die Gesellschaften gegen den Vorschlag des Bundesrates Sturm. Sie befürchten, dass sie das Geschäft längerfristig nicht mehr profitabel betreiben können. Bei den Versicherungen sind vor allem KMU versichert, die sich keine eigene Pensionskasse leisten können.

Die Erhöhung dieser umstrittenen Quote wird als Entgegenkommen an die politische Linke verstanden, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent durchzusetzen. Dies nachdem in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 ein entsprechendes Vorhaben schon einmal gescheitert ist. Laut dem Bericht des Bundesrats hat die Abstimmung gezeigt, dass sehr viele Stimmberechtigte dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge skeptisch gegenüberstehen und der Ansicht sind, die Lebensversicherer machten Gewinne auf Kosten der Versicherungsleistungen.

Für die Versicherungen und die Pensionskassen ist die Anpassung des Umwandlungssatzes aus verschiedenen Gründen zentral (siehe Artikel oben). Gemäss Vorschlag des Bundesrats sollen verschiedene Massnahmen helfen, dass die Renten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge trotzdem nicht sinken. Unter anderem sollen der Koordinationsabzug abgeschafft und die Altersgutschriften angepasst werden. Älteren Arbeitnehmenden soll zudem ein Sicherheitsfonds bei der Kapitalbildung helfen. Zudem werden die Altersgutschriften für Versicherte ab 45 nicht mehr erhöht, um ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. (ASC)