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Geldknappheit, Unwissen, Betrug und Mega-Projekte machen die Baubranche kaputt. Innert wenigen Wochen wurden drei Fälle von Lohndumping auf Schweizer Baustellen publik.
Die Gewerkschaft Unia hat auf der grössten Baustelle der Schweiz in Schafisheim AG einen neuen Lohndumping-Fall aufgedeckt: Eisenleger haben auf der Coop-Baustelle bis anhin hunderttausend Franken zu wenig Lohn erhalten.
Nach der Grossbaustelle im Zürcher Hauptbahnhof und bei Feldschlösschen in Rheinfelden ist Schafisheim der dritte Lohndumping-Fall in der Schweiz innerhalb von wenigen Wochen. Zahlreiche weitere Fälle liessen sich problemlos anführen.
Zessionsverbot ist kontraproduktiv
Der Baumeisterverband findet zwar das Problem Lohndumping werde überschätzt (siehe Interview rechts). Ein ganz anderes Bild erhält man aber, wenn man sich in Insiderkreisen nach den Ursachen der Missstände umhört: «Die Unsitte im Bau hat System», sagt ein mit den Branchenverhältnissen vertrauter Rechtsanwalt, der anonym bleiben will.
Zusammengefasst leidet der Bausektor an Illiquidität, überdimensionierten Bauprojekten, der schlechten Ausbildung vieler Firmenbetreiber und Betrügereien. Dabei greifen die grossen Bauunternehmen mitunter auch zu fragwürdigen Praktiken. So ist etwa in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Schweizer Generalunternehmens untersagt, dass ein Kleinunternehmen die ausstehenden Guthaben des Auftraggebers an Factoring-Firmen verkaufen kann: «Abtretung (Zession) und Verpfändung der werkvertraglichen Forderung des Unternehmers bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Bauherren.»
Dabei würde die Zession der Forderungen manch klammen Kleinunternehmer im Baugewerbe vor dem Konkurs bewahren. Denn gerade bei Grossbaustellen müssen die kleinen Subunternehmer häufig lange auf die Lohnpauschalen warten. Doch bei vielen Unternehmen mit drei, vier Mitarbeitern, die am Ende der Subunternehmer-Kette stehen, sind meistens keine Reserven vorhanden. «Das Konkursverfahren wird dann vom Konkursrichter mangels Aktiven in der Regel schnell verhängt», so der Insider.
Bis zu 10 Prozent einsparen
Damit wird auch die Zahlung der offenen Forderungen obsolet. Denn mit dem Konkurs einer Firma geht auch die Vertragspartei unter, die auf die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen pochen könnte. Der Insider schätzt, dass Bauherren auf diese Weise bis zu 10 Prozent «einsparen» können. Dass die betroffenen Kleinfirmen nicht rechtlich gegen diese Unsitten vorgehen, hat mitunter auch mit dem tiefen Bildungsniveau zu tun. «Vielfach handelt es sich bei den Subunternehmern um Ausländer mit ungenügenden Sprach- und Rechtskenntnissen, die gar nicht wissen, wie sie sich gegen die Missbräuche wehren könnten», so der Rechtsanwalt. Zudem zwinge sie die Geldknappheit zur Passivität. «Bei einer Klagesumme von 100 000 Franken muss der Kläger heute für Anwalt und Gericht schnell mal 10 000 Franken hinblättern, damit der Fall überhaupt verhandelt wird. Das können sich die wenigsten Subunternehmer leisten», so der Insider.
Dass überhaupt Subunternehmen zum Einsatz kommen, widerspreche dabei zum Teil den vertraglichen Bestimmungen. «Der Unternehmer hat die werkvertraglich übernommenen Leistungen grundsätzlich selber bzw. mit seiner Firma zu erbringen», heisst es etwa in den bereits erwähnten AGB, die der «Nordwestschweiz» vorliegen. Zum Teil dürfen Subunternehmen nur mit einer schriftlichen Genehmigung eingestellt werden. Es gilt mitunter aber auch ein generelles Subunternehmer-Verbot. «Doch man hält sich eben nicht daran», sagt der Insider.
Eine Folge des harten Wettbewerbs
Aufgrund der Grösse der Bauprojekte hätten seriöse und gut geführte Bauunternehmen aber vielfach gar keine andere Wahl, als Subunternehmen an Bord zu holen. Denn um sich die nötige finanzielle Flexibilität zu erhalten, haben viele Baufirmen ihre Stammbelegschaft reduziert. «Kaum eine Firma hat 50 Gipser oder Maler, die eine Grossbaustelle vielleicht brauchen würde», so der Rechtsanwalt. Das sei nicht zuletzt die Folge des verschärften Konkurrenzkampfes, den der Bauboom der vergangenen Jahre brachte. Alle würden sich bei den Ausschreibungen unterbieten. Kommt man an einen Grossauftrag, holt man sich dann einfach ein Subunternehmen an Bord.
Beklagen sich die Unternehmen selbst oder über ihre Anwälte bei den Auftraggebern über die nicht bezahlten Rechnungen, würden sie oft mit fadenscheinigen Mängelrügen abgewimmelt. «Dabei fehlt mitunter auch den Auftraggebern das Geld. Aber am Schluss putzt es den Schwächsten», so der Anwalt. Doch mitunter könne eine kleine Aufmerksamkeit beim Projektleiter des Bauherren weiterhelfen. «Schmiergeldzahlungen sind eine weitere Unsitte in der Schweizer Baubrache», so der Insider.