Unkosten
So profitiert die Swisscom von den Enkeltrickbetrügern

Die Swisscom verlangt für Auskünfte über Anrufe von unbekannten Telefonnummern doppelt so viel wie die Konkurrenz und erntet damit Kritik von Polizei. Den Enkeltrickbetrügern das Handwerk zu legen geht so ins Geld.

Thomas Schlittler
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Viele ältere Leute fallen nicht auf Enkeltrickbetrüger herein – und haben danach trotzdem Ärger.

Viele ältere Leute fallen nicht auf Enkeltrickbetrüger herein – und haben danach trotzdem Ärger.

Zur Verfügung gestellt

Mittwochmorgen, 3. Juli 2013: Bei einer 91-jährigen Frau in Aarau klingelt das Telefon. Die hochdeutsch sprechende Anruferin gibt sich als die in Südafrika wohnhafte Cousine aus. Auf den Vorwand der Seniorin, dass diese Cousine nur Englisch spreche, meint die Anruferin keck, dass sie inzwischen Deutsch gelernt habe. In der Folge klagt die vermeintliche Cousine über Geldsorgen und bittet um ein Darlehen von 30 000 Franken. Da sie gerade in Zürich weile, würde sie gleich am Nachmittag vorbeikommen. Die betagte Frau durchschaut den Schwindel und geht nicht auf die Geldforderung ein. Stattdessen verständigt sie die Kantonspolizei.

Alle Enkeltrickbetrugsfälle beginnen mit einem Telefonanruf. Solche finden in der Schweiz fast täglich statt. Allein im Kanton Zürich wurden im Jahr 2012 über 100 versuchte Fälle gemeldet. «Dabei ist von einer grossen Dunkelziffer auszugehen», sagt Daniel Schnyder, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Eine Abnahme sei nicht zu erkennen – im Gegenteil: «Letztes Jahr nahmen die Anzeigen wegen telefonischen Enkeltrickbetrugs deutlich zu», schreibt die Kantonspolizei Aargau. Auch die Kollegen aus Solothurn verzeichneten in den letzten Monaten eine «starke Zunahme».

So schützen Sie sich gegen Enkeltrickbetrüger

• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern, die sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben.
• Geben Sie keiner unbekannten Person irgendwelche Informationen zu ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen, auch nicht über das Internet.
• Sprechen Sie sich nach einem verdächtigen Anruf mit Familienangehörigen oder Vertrauenspersonen ab.
• Wenn Ihnen ein Anrufer verdächtig scheint, informieren Sie sofort die Polizei (Notruf 117).

Sunrise verrechnet nichts

Wer Opfer einer versuchten Abzocke wird, kann bei seinem Telefonanbieter die Nummer des Anrufers ermitteln lassen. Dies ist aber nicht ganz billig – vor allem nicht bei der Swisscom. Der Branchenprimus verlangt von seinen Kunden für Auskünfte 98 Franken. Die Swisscom verteidigt den stolzen Betrag: «Dieser Unkostenbeitrag ist tiefer als die effektiven Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesuchs anfallen.»

Bei der Konkurrenz sind dieselben Auskünfte jedoch deutlich günstiger zu bekommen: Bei Orange kostet es 50 Franken, bei Sunrise 40 Franken. Sunrise versichert gar, dass man Enkeltrickbetrugsfälle kostenlos bearbeite. Die auf dem Antragsformular erwähnte Gebühr von 40 Franken sei in den letzten Jahren nie verrechnet worden.

Grundsätzlich müssen die Kunden für die verrechneten Unkostenbeiträge aufkommen. Da aber die Polizei am Ergebnis mehr interessiert ist als die Enkeltrickbetrugsopfer wird der entsprechende Betrag den Geschädigten in der Regel zurückerstattet. Die Gesetzeshüter stören sich an den hohen Kosten: «Aus Sicht der polizeilichen Sachbearbeiter wäre eine kostengünstige Regelung der Anrufer-Ermittlung bei nachweisbaren Enkeltricktaten zu begrüssen», sagt Schnyder von der Kantonspolizei Zürich.

Andere Auskünfte noch teurer

Die Kosten für das Heraussuchen einer einzelnen Telefonnummer mögen hoch sein, viel stärker ins Geld gehen aber komplexe Abklärungen eines Straftatbestands. Diese werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Bund koordiniert – genauer gesagt vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF). 2012 gab es eine rekordhohe Zahl an Echtzeitüberwachungen: In 3233 Fällen haben Staatsanwaltschaften angeordnet, Telefongespräche von Verdächtigten praktisch simultan mithören und ihre E-Mails mitzulesen. Eine solche Echtzeitkontrolle kostet pro Fall 2410 Franken – so hat es der Bundesrat festgelegt.

Den zweiten grossen Kostenblock bildeten die 6960 rückwirkenden Auskunftsbegehren. Dabei wird bis zu sechs Monate zurück offengelegt, mit wem ein Verdächtigter wie lange telefoniert hat. Pro Begehren werden 700 Franken fällig. «Die Beträge sind im Vergleich zum Ausland unserer Ansicht nach zu hoch», sagt Peter Gill, Medienverantwortlicher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.

Beträge für alle unbefriedigend

Zusammen mit anderen, weniger ins Gewicht fallenden Auskunftsarten im Post- und Fernmeldeverkehr summierten sich die Auslagen für die Staatsanwaltschaften im Jahr 2012 schweizweit auf über 14 Millionen Franken. Davon gingen etwas mehr als die Hälfte an die Telekomunternehmen, der Rest an den Dienst ÜPF. Theoretisch könnte das Geld nach der Verurteilung einer überwachten Person von dieser eingefordert werden. In der Praxis geschieht das aber selten, weil bei den Verurteilten meist kein Geld zu holen ist. Die Kantone – die die Staatsanwaltschaften finanzieren – beklagen sich deshalb über die hohen Beträge, die sie entrichten müssen.

Beim Bund kennt man die Klagen, weist aber darauf hin, dass auch die eigenen Aufwände kaum gedeckt werden können: «2012 konnten wir nur 54 Prozent unseres Aufwands decken», sagt Nils Güggi, Sprecher des Dienstes ÜPF. Genau gleich tönt es bei den Telekomunternehmen: «Die Entschädigungen sind nicht kostendeckend», sagt Swisscom-Sprecherin Annina Merk. Jährlich wende die Swisscom etwa 10 Millionen Franken für die Überwachung auf. Rund einen Viertel erhalte sie in Form von Entschädigungen zurückerstattet.

Das Problem ist, dass die Angaben der Swisscom zu ihren Ausgaben nicht überprüft werden können. Der Dienst ÜPF hat keine detaillierte Einsicht und auch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG, das in einer Studie die Kosten der Überwachung untersuchte, musste sich auf die Selbstangaben der Swisscom verlassen. Es herrscht also Intransparenz.