Der Berufsungsprozess im Fall Erb, der Anfang April vor dem Zürcher Obergericht hätte stattfinden sollen, fällt ins Wasser. Grund dafür ist, dass die federführende Staatsanwältin schwanger ist.
Die auf 8.-12. April angekündigte Berufungsverhandlung in Sachen mutmasslichen Milliardenpleitiers Rolf Erb entfällt, wie das Zürcher Obergericht am Freitag mitteilte. Grund sind gesundheitliche Probleme der Staatsanwältin. Diese ist schwanger und kann wegen Komplikationen nicht vor Gericht antreten.
Der Prozess, bei dem es um gewerbsmässige Betrug und andere Delikte geht, wird auf 23.-27. September verschoben. (rsn)