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Im Prozess gegen die Verantwortlichen der Fricktaler Investmentfirma ASE hat die Staatsanwaltschaft das geforderte Strafmass bekanntgegeben. Für den ehemaligen ASE-Chef Martin Schlegel verlangt sie eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren, für den Präsidenten der Firma, Simon M, sind es 7 Jahre.
Den beiden ASE-Verantwortlichen wird vorgeworfen, mit einem enormen Schneeballsystem knapp 2000 Personen um 170 Millionen Franken betrogen zu haben. Mitangeklagt ist Manfred G. Er hat als Teamleiter bei der Basler Kantonalbank (BKB) in Zürich die ASE als Kunden betreut. Rund 600 Geschädigte hatten ein Konto bei der Bank. Für G. fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren.
Beim Schneeballsystem der ASE handelt es sich um einen der grössten Betrugsfäll der Schweiz. Das lange Sündenregister reicht von gewerbsmässigem Betrug und mehrfacher Urkundenfälschung über qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung bis zu Misswirtschaft und qualifizierter Geldwäscherei. Manfred G. wird Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug vorgeworfen.
Das Bezirksgericht Laufenburg wird sein Urteil am 15. Dezember bekanntgegeben.
Staatsanwalt Karl Knopf stellte die Anträge am Ende seines viereinhalbstündigen Plädoyers. Die Anklageschrift umfasst 192 Seiten, mit Anhängen sogar 592 Seiten. Die Akten füllen insgesamt 448 Bundesordner.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein.
Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin und bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an. Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt.
Der Hauptangeklagte sieht sich ausserdem mit einer Ersatzforderung von acht Millionen Franken und einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken konfrontiert.
Beim Ex-Präsidenten des Verwaltungsrats beträgt die Ersatzforderung fünf Millionen Franken und die Geldstrafe 240 Tagessätze zu 140 Franken. Sein repräsentatives Eigenheim im Fricktal wurde bereits beschlagnahmt. Die drei Angeklagten sollen ausserdem Anklagegebühren von gesamthaft 70'000 Franken bezahlen müssen. (az/sda)