Nach siebenwöchiger Untersuchungshaft in Südfrankreich ist der Luzerner Investor Alexander Studhalter wieder auf freiem Fuss. Dies teilte einer seiner Verteidiger am Freitag mit.
Balz Bruppacher
balz.bruppacher@luzernerzeitung.ch
Die Haftentlassung erfolgte gegen Hinterlegung einer Kaution von fünf Millionen Euro, wie der Zürcher Rechtsanwalt Stefan Wehrenberg mitteilte. Der 49-jährige Luzerner dürfe zudem Frankreich vorerst nicht verlassen. Er halte sich in der Umgebung von Nizza auf.
Mit der Haftentlassung bestätige sich, dass keine juristisch haltbaren Haftgründe vorlägen. «Alexander Studhalter setzt sich weiterhin mit Vehemenz gegen die Anschuldigungen sowie die Verbreitung von unberechtigten und falschen Unterstellungen zur Wehr», heisst es in der Mitteilung der Anwälte.
Studhalter war am vergangenen 12. Januar bei einer Einvernahme durch den Untersuchungsrichter in Nizza in Untersuchungshaft gesetzt worden. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Geldwäscherei im Zusammenhang mit dem Kauf einer Villa in Cap d’Antibes an der Côte d’Azur vorgeworfen. Und zwar soll er als Strohmann des russischen Oligarchen Suleiman Kerimow Schwarzgeld in der Höhe von 92 Millionen Euro bezahlt haben. Studhalter wies die Vorwürfe stets kategorisch zurück.
Seine Anwälte kritisierten das Vorgehen der französischen Justiz scharf. Der Luzerner Investor sei ohne Vorliegen von juristisch haltbaren Gründen festgehalten worden. Die Haftgründe der Verdunkelungs- und der Fluchtgefahr seien absolut irrational, habe sich Studhalter in dem seit mehr als drei Jahren andauernden Verfahren doch stets den Justizbehörden gestellt. Auch Studhalters langjähriger Geschäftspartner Kerimow war im vergangenen Dezember in Nizza vorübergehend verhaftet worden. In seinem Fall setzte die französische Justiz die Kaution auf 40 Millionen Euro fest.
Die Untersuchungshaft beeinträchtigte die Geschäftstätigkeit Studhalters. Dazu gehört die erst kürzlich eingegangene Partnerschaft mit dem FC-Basel-Präsidenten Bernhard Burgener und dessen Gesellschaften, die zur erfolgreichen Übernahme der Münchner Constantin Medien geführt hat. Der Aktionärsbindungsvertrag wurde vorübergehend sistiert – in gegenseitiger Absprache, wie Anwalt Wehrenberg sagte. Dies zeige, dass Studhalter und Burgener nach wie vor die gleichen Interessen hätten.