STEUERN: Durchblick im Steuerdickicht

Die Steuererklärungen liegen bereits auf Kommoden und Bürotischen in vielen Haushalten der Zentralschweiz. Für das Ausfüllen gilt es einiges zu beachten.

Lukas Scharpf
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Jedes Jahr wird die Steuererklärung erneut zu einer Herausforderung. Da sind gute Tipps gefragt. (Bild: Remo Naegeli / Neue LZ)

Jedes Jahr wird die Steuererklärung erneut zu einer Herausforderung. Da sind gute Tipps gefragt. (Bild: Remo Naegeli / Neue LZ)

«Nichts in dieser Welt ist sicher ausser dem Tod und den Steuern», sagte schon Benjamin Franklin, der amerikanische Staatsmann und Schriftsteller. Das jährliche Ritual der Steuererklärung treibt manchen in den Wahnsinn und lässt andere völlig kalt. Gravierende Änderungen gibt es dieses Jahr keine zu beachten. Einzelne Beträge und Pauschalen wurden der Teuerung angepasst. Aber nur im Kanton Luzern verändert ein Bundesgerichtsurteil die Situation für Liegenschaftsbesitzer grundlegend (siehe Kasten).

Generell freuen sich die Steuerbeamten, wenn die Steuerklärung elektronisch ausgefüllt wird. Rund 70 Prozent der Zentralschweizer tun dies bereits. Dabei gehen die Steuerämter ökologisch und auch ökonomisch vor. Es bekommen nicht mehr pauschal alle eine CD mit der Steuersoftware.

Im Kanton Nidwalden beispielsweise erhielten nur noch diejenigen eine CD, die dies in der letzten Erklärung explizit so wünschten. Bei der anschliessenden Steuererklärung wird man gänzlich darauf verzichten. Die Luzerner Software vom letzten Jahr sucht sich automatisch das Update für die neuste Version. Wer die Software auf einer CD braucht, kann sie kostenlos bei den Steuerämtern abholen.

Die Tipps zum Ausfüllen

Für eine reibungslose Verarbeitung der Steuererklärung gibt es einiges zu beachten. Hier die Tipps des Beraters Raphael Lang von KPMG und des Luzerner Steuerbeamten Paul Furrer:

  • Belege und Beilagen im Format A4 undlose, also nicht mit Büro- oder Heftklammern, einreichen.
  • Nur jene Belege einschicken, die im Steuerformular explizit verlangt werden.
  • Nur gut lesbare Kopien der Originalbelege ohne Sichtmäppli einreichen.
  • Originalsteuererklärung und das Original-Wertschriften- und -Guthabenverzeichnis auf jeden Fall einreichen, auch wenn die Steuererklärung am PC ausgefüllt wurde.
  • Das dafür vorgesehene Retourcouvert verwenden.
  • Wer die Steuererklärung von Hand ausfüllt, muss einen blauen oder schwarzen Kugelschreiber oder Filzstift verwenden. Die Zahlen müssen möglichst genau in die Felder eingetragen werden, und für Korrekturen muss man Tipp-Ex verwenden – nicht durchstreichen. Nicht benötigte Zahlenfelder muss man leer lassen und nicht durchstreichen.

Alle Luzerner sparen das Porto

Neu werden alle 250 000 Steuererklärungen des Kantons Luzern vor der Bearbeitung durch das Steueramt in der Stadt Zürich gescannt. Bisher wurden nur die Steuererklärungen der Stadt Luzern und diejenigen der Selbstständigerwerbenden mit einem Scanner erfasst. «Das Scancenter ist eine Abteilung des Steueramtes der Stadt Zürich», sagt Paul Furrer, stellvertretender Leiter der Luzerner Dienststelle Steuern.

Bedenken, dass somit die Daten an Dritte gelangen könnten, sind unberechtigt. «Auch die Mitarbeiter des Scancenters in Zürich unterliegen alle dem Steuergeheimnis», erklärt Furrer. Die Daten werden über das Datensystem des Bundes zurück nach Luzern übermittelt. «Die Datensicherheit ist voll gewährleistet», sagt Furrer. Der Auftrag wurde öffentlich ausgeschrieben, und mit Zürich habe man eine kompetente und kostengünstige Lösung gefunden. Die Änderung bringt einen weiteren Vorteil. Das Retourcouvert ist neu vorfrankiert. Somit spart man sich das Porto.

Für wen lohnt sich eine Beratung?

Wer keine komplexen Anlagen und Immobilien hat und angestellt ist, kann die Steuererklärung meist problemlos ohne die Hilfe eines Experten ausfüllen. Letztlich muss jeder und jede selbst entscheiden, wie viel Zeit und Energie er investieren will. «Gerade bei gravierenden Veränderungen kann sich eine Beratung lohnen», sagt Ruth Stadelmann vom Treuhandbüro Balmer-Etienne.

Beispielsweise wenn man erstmals eine Liegenschaft versteuern muss, erbt oder selbstständig wird. «Dann ist man sicher, dass man alles richtig angegeben hat, und kann diese Steuererklärung künftig als Vorlage verwenden», sagt Beraterin Stadelmann. Auch wenn sich Veränderungen wie die Pensionierung abzeichnen, kann sich der Gang zum Berater lohnen.

Aufschieben macht es nicht leichter

Jeder hat sein eigenes Verhältnis zur Steuererklärung. Die einen erledigen sie zackig in einer halben Stunde. Andere begegnen ihrer Steuerklärung in kleinen Schritten über Wochen – wie einem gefährliches Tier, das sich ungefragt auf der Kommode niedergelassen hat. Grundsätzlich ist die Steuererklärung innert 30 Tagen nach Erhalt einzureichen. «Im Grossen und Ganzen werden die Steuererklärungen zeitig abgeliefert», sagt Furrer.

Wem es nicht innert der Frist möglich ist, der kann eine Verlängerung beantragen. Das geht meist bequem über die Webseite des Steueramtes. «Wir gewähren Verlängerungen im Allgemeinen sehr grosszügig», erklärt Furrer. Der Steuerbeamte möchte all jenen, die ein problematisches Verhältnis zu ihrer Steuererklärung haben, Folgendes mit auf den Weg geben: «Das Ausfüllen wird nicht schmerzfreier, wenn man es hinauszögert. Je früher, desto besser. Dann hat man es hinter sich.»