SWISSNESS: «Die Sache wird sehr komplex»

Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Swissness-Vorgaben wie geplant 2017 in Kraft treten. Viele Nahrungsmittelhersteller in der Schweiz hatten mit einem Aufschub gerechnet.

Bernard Marks
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Bei der Hug AG ist man auf Rohstoffe aus dem Ausland angewiesen. (Bild Nadia Schärli)

Bei der Hug AG ist man auf Rohstoffe aus dem Ausland angewiesen. (Bild Nadia Schärli)

Die neuen Spielregeln für die Swissness in Schweizer Produkten sorgen weiter für erregte Gemüter. Der Nationalrat will die Swissness-Regeln nicht auf Eis legen. Am Dienstag dieser Woche hatte die grosse Kammer eine Motion seiner Rechtskommission abgelehnt, die einen Marschhalt für die neuen Swissness-Regeln verlangte. Der Entscheid fiel mit 108 zu 72 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die Befürworter der Motion wollten den Bundesrat auffordern, die Swissness-Regeln später als geplant in Kraft zu setzen und zu vereinfachen. Diese Motion war im Mai 2015 eingereicht worden. Hintergrund war die Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank. Mehrere Parlamentarier machten geltend, damit habe sich die Ausgangslage für Schweizer Unternehmen verändert. Auch der Gewerbeverband verlangte eine Schonfrist, um die Wirtschaft nicht noch zusätzlich zu belasten. Doch daraus wird nichts.

80 Prozent Schweizer Rohstoffe

Der Bundesrat hatte bereits am vergangenen Mittwoch den grössten Teil der Swissness-Verordnung verabschiedet. Für viele Firmen aus der Lebensmittelindustrie gilt es damit spätestens am 1. Januar 2017 ernst. Denn dann soll die Verordnung in Kraft treten. Die neuen Swissness-Regeln sollen dafür sorgen, dass tatsächlich Schweiz drin ist, wo Schweiz drauf steht. Bei Lebensmitteln sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen. Industrielle Produkte dürfen dann als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

An dieser Idee übt zum Beispiel Werner Hug, Präsident des Verwaltungsrates der Luzerner Hug AG, offen Kritik. Da viele Rohstoffe in der Schweiz nicht im benötigten Volumen und in der gewünschten Qualität erhältlich seien, könnten damit einige Produkte nicht mehr als «schweizerisch» bezeichnet werden. Gemeint ist im Fall des Guetzlibäckers vor allem das Mehl, das im Ausland eingekauft werden muss. «Wir wissen jetzt noch nicht, was auf uns zukommt», sagt der Geschäftsleiter der Hug AG, Andreas Hug. Sicher werde der administrative Aufwand komplizierter. «Das wird der Hochpreisinsel Schweiz nicht entgegenwirken», sagt Hug weiter.

Für Hochdorf wird es komplex

Ähnlich tönt es auch bei der Hochdorf-Gruppe. «Die Sache wird sehr komplex», sagt Hochdorf-Sprecher Christoph Hug auf Anfrage. Zum Beispiel bei der Herstellung von Babynahrung: Denn sämtliche Milchbestandteile, die bei der Herstellung von Babynahrung verwendet werden, wie Laktose und Molkenproteine, müssen neu aus der Schweiz kommen. «Diese sind aber aktuell in der geforderten Qualität in der Schweiz nicht erhältlich», sagt Hug. Ab Mitte 2016 produziert Hochdorf diese Produkte am Standort in Sulgen selbstständig. Dieses Problem ist also gelöst. «Doch müssen wir uns die Frage stellen, bei welchen Produkten das Schweizer Kreuz in Zukunft noch relevant ist. Wenn das Produkt zukünftig ohne Schweizer Kreuz vermarktet wird, werden wir die Verpackungsgestaltung anpassen», sagt Hug weiter. Sollte das Schweizer Kreuz für die Vermarktung relevant sein, würde die Herkunft der Rohstoffe geprüft und falls notwendig und möglich angepasst. «Falls der Rohstoff nicht in genügender Menge oder nicht in genügender Qualität in der Schweiz vorhanden ist, müssen wir ein entsprechendes Gesuch stellen», sagt Hug. Der Prozess dafür müsse von den Behörden rasch aufgegleist werden, weil die Übergangsfristen doch relativ kurz seien, erklärt Hug weiter.

Hoffen auf Menschenverstand

Beim grössten Schweizer Milchverarbeiter Emmi befürwortet man die Einführung der Swissness-Vorgaben. «Wir bedauern es jedoch, dass die von der Nahrungsmittelindustrie geäusserten Inputs nur vereinzelt aufgenommen wurden», sagt Emmi-Sprecherin Esther Gerster auf Anfrage. Ausserdem hoffe man, dass bei der Auslegung der nicht definierten Details gesunder Menschenverstand und nicht zusätzliche Komplexität zum Tragen komme.

Der Bundesrat hatte angekündigt, dass es Sonderregelungen für Kaffee und Schokolade geben werde. Enthält die Schokolade ausschliesslich Rohstoffe, die in der Schweiz nicht produziert werden können, darf sie als Schweizer Schokolade verkauft werden, wenn die Rohstoffe vollständig in der Schweiz verarbeitet werden. Über diese Ausnahmereglungen freut man sich bei Lindt & Sprüngli. «Für den Schweizer Produktionsstandort hat die Verabschiedung der Vorlage deshalb keine Folgen», sagt Lindt-Sprecherin Franziska Gumpfer.