Tunesien erhält wieder Einsicht in die Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) um die hierzulande blockierten Gelder des gestürzten Präsidenten Ben Ali.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte Ende Januar dieses Jahres die Schweizer Anwaltskanzlei, die die Regierung Tunesiens als Privatklägerin vertritt, mit sofortiger Wirkung von einem Rekursverfahren ausgeschlossen (wir berichteten am 3. April 2018). Sie begründete den Entscheid mit einem Interessenkonflikt. Denn bei der renommierten Genfer Kanzlei Monfrini Bitton Klein ist eine ehemalige Staatsanwältin des Bundes tätig. Laut einem nun veröffentlichten Entscheid des Bundesstrafgerichts hat Tunesien inzwischen zwei Anwälte einer anderen Genfer Kanzlei mit der Vertretung seiner Interessen mandatiert. Das suspendierte Rekursverfahren – es geht um den Entscheid der Bundesanwaltschaft, das Strafverfahren wegen Geldwäscherei und organisierter Kriminalität gegen drei Beschuldigte einzustellen – kann damit wieder aufgenommen werden.
In einem gleichzeitig veröffentlichten Entscheid über ein anderes Strafverfahren bestätigte das Bundesstrafgericht den Beschluss der Bundesanwaltschaft, die Sperre eines Genfer Bankkontos mit knapp 280000 Franken aufrechtzuerhalten. Das Geld ist möglicherweise dem Umfeld des Ben-Ali-Clans zuzurechnen. Die Schweiz hatte nach dem Sturz des tunesischen Präsidenten Anfang 2011 Vermögenswerte in der Höhe von rund 60 Millionen Franken blockiert. Seiter wurden rund vier Millionen Franken an Tunesien zurückerstattet. Das Schicksal der weiteren Gelder hängt vom Ausgang der Straf- und der Rechtshilfeverfahren ab, die nach wie vor im Gang sind.