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Wirtschaft
Der Vergleich der Schweiz mit den USA hat Schwächen. Trotz gegenteiligen Beteuerungen haben die vom Rechtshilfeverfahren betroffenen Kunden kaum Chancen, dass ihre Privatsphäre gewahrt wird.
In einem Brief an betroffene Kunden - der der Zeitung "Sonntag" vorliegt - weist die UBS darauf hin, dass amerikanische Staatsbürger im Falle eines gerichtlichen Rekurses gegen die Herausgabe der Daten verpflichtet sind, sämtliche beim Schweizer Gericht eingereichten Unterlagen dem amerikanischen Staatsanwalt weiterzuleiten. Damit erhält dieser auch im Falle eines Rekurses die relevanten Kundendaten und kann in Amerika ein Strafverfahren einleiten. Die UBS bestätigt die entsprechenden Passagen, will aber keinen Kommentar abgeben. Derweil verbreitet in Amerika der Staatsanwalt Siegesmeldungen. Von den 20 Milliarden Dollar, die auf Schweizer Konten liegen, erhalte er 18 Milliarden, schreibt er in einer Pressemitteilung.
Bankenprofessor Hans Geiger bestätigt: «Der Druck auf die US-Kunden wird durch den Abschnitt sehr stark erhöht, auf eine Rekurs an das Bundesverwaltungsgericht zu verzichten. Denn wenn der rekurrierende Kunde die amerikanischen Behörden über den Rekurs informieren muss, dann hat er sein Recht auf Geheimhaltung, das er schützen will, aufgegeben.» Privatbanker Konrad Hummler sagt : «Gegenüber den Kunden begehen wir einen bedenklichen Treuebruch. Es ist ein Euphemismus, dem ganzen Volk den Deal als Sieg zu verkaufen, obwohl man ganz genau weiss, dass die Amerikaner alle wesentlichen Daten erhalten.» Und der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen kommt zu einem deprimierenden Fazit: «Insgesamt scheinen folgende Punkte klar:
Die USA haben die Kriterien definiert, wen Sie am Wickel packen wollen. Die UBS hat festgestellt, dass ca. 4'450 Kunden diesen Kriterien genügen.
Die UBS muss alle relevanten Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung liefern
In einem separaten Abkommen hat sich die Schweiz gegenüber den USA zudem verpflichtet, auch weitere Anfragen der USA zu behandeln (auch solche, die andere Banken betreffen), falls Fakten und Umstände jenen des UBS-Falls entsprechen. Fazit: Aus juristischer Sicht mögen auf diesem Weg keine formellen Regeln verletzt werden. Faktisch erscheinen mir diese Abmachungen aber eher als Niederlage denn als Triumph, wie die Regierung behauptet. Was hätte denn für die Schweiz inhaltlich überhaupt noch schlechter herauskommen können?» Privatbanker Konrad Hummer sagt: «Der Deal ist in hohem Masse demütigend. Ein 0:3 aus Schweizer Sicht.» Janssen fragt: «Was hätte denn für die Schweiz inhaltlich überhaupt noch schlechter herauskommen können?»