Das Alters- und Pflegeheim Langrüti wird in keine neue rechtliche Trägerschaft überführt. Der Bezirksrat Einsiedeln sieht bei einer neuen Rechtsform keine gewichtigen Vorteile.
In seiner letzten Sitzung des Jahres beschäftigte sich der Bezirksrat Einsiedeln mit der Frage, ob das Alters- und Pflegeheim (APH) Langrüti in eine neue rechtliche Trägerschaft überführt werden soll. Momentan ist das APH eine unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die strategische Führung obliegt der vom Bezirksrat gewählten Betriebskommission.
Wie der bezirksrat am Donnerstag mitteilt, wurden unter der Projektleitung von Vizepräsident Ueli Brügger als mögliche Rechtsformen die Aktiengesellschaft, die gemeinnützige Aktiengesellschaft, die Stiftung und die selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt (z.B. wie APH Küssnacht) geprüft.
Die Abklärungen hätten aber ergeben, dass mit der Überführung in eine andere rechtliche Trägerschaft keine wesentlichen Vorteile verbunden wären. Bei einer anderen Trägerschaft würden sich Fragen nach der Steuerpflicht stellen und die Überführung könnte aufwändig sein. In Bezug auf die Fremdfinanzierung würde eine andere Trägerschaft keine Vorteile bringen.
pd/bep