Der Präsident der SVP-Ortspartei Schwyz ist per sofort zurückgetreten – weil er Ausländer als «Sauwar», die man «abeschüsse» müsse, bezeichnet hatte. Strafrechtliche Konsequenzen hat der Facebook-Eintrag aber nicht.
Der tödliche Polizeieinsatz vom vergangenen Mittwoch auf der Ibergeregg wird derzeit heiss diskutiert – auch auf Social-Media-Plattformen. Ein Beitrag auf dem Facebook-Profil eines Freundes ist dem Präsidenten der SVP-Ortspartei Schwyz, Seppi Spiess, nun zum Verhängnis geworden. Er hat sein Präsidentenamt gestern Mittag per sofort abgegeben. Zudem hat er seinen Austritt aus der SVP angekündigt.
Seppi Spiess hatte in primitivsten Worten seiner Freude darüber Ausdruck verliehen, dass die Schwyzer Polizei einen mutmasslichen Autodieb erschossen hatte. «So müessts si, abeschüsse, dä choscht die Sauwar nümi ...», schrieb Spiess auf Facebook.
Xaver Schuler, Präsident der SVP des Kantons Schwyz, kündigt an, die Gefahren von Äusserungen auf Social-Media-Plattformen in seiner Partei vermehrt zu thematisieren. Für Martin Baltisser, Generalsekretär der nationalen SVP, sind solche Vorfälle auch «heilsam, um die Parteibasis zu sensibilisieren». Konkreten Handlungsbedarf sieht er dennoch nicht. Die Orts- und Kantonalparteien hätten bewiesen, dass sie in solchen Fällen konsequent handeln.
Strafrechtliche Konsequenzen hat der Facebook-Eintrag von Spiess nicht. Dies wäre laut Jürg-Beat Ackermann, Strafrechtsprofessor an der Uni Luzern, nur dann der Fall, «wenn eine bestimmte Person in ihrer Würde und Ehre verletzt oder gegen eine Rasse, Volksgruppe oder Religion gehetzt würde».
red