Die Kantone haben zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verlängerungen und Anpassungen der Covid-19-Massnahmen Stellung genommen. Die Luzerner Regierung ist einverstanden, die geltenden Massnahmen bis zum 31. März 2022 zu verlängern – andere Kantone wollen diese nur bis Ende Febuar verlängern.
Wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt, ist die Luzerner Regierung grundsätzlich einverstanden, die geltenden Massnahmen zur Pandemiebekämpfung bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Sie fordert aber, dass die Massnahmen laufend überprüft und gegebenenfalls auch vor dem 31. März 2022 aufgehoben werden.
Dies gelte insbesondere für die Home-Office-Pflicht und das Verbot des Präsenzunterrichts. Der Regierungsrat spricht sich zudem für die Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenen-Zertifikaten auf 270 Tage aus, soweit dies für die Anerkennung in der EU notwendig ist. Ausserdem befürwortet die Luzerner Regierung, dass die Quarantäne nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen muss. Gemäss Mitteilung würden sich dabei allerdings einige Fragen bezüglich Lohn, Arbeitszeugnissen und Missbrauchspotenzial stellen. Entsprechend müssten die Regeln für alle potenziell Betroffenen klar formuliert und kommuniziert werden, so die Luzerner Regierung. Bezüglich Isolation spricht sich der Kanton Luzern dafür aus, an einer behördlichen Anordnung festzuhalten und nicht auf Selbstisolation zu setzen.
Das sagen die anderen Kantone:
Wie der Kanton Schwyz in einer Mitteilung schreibt, spricht sich die Schwyzer Regierung dafür aus, die aktuell geltenden Massnahmen angesichts der hohen Fallzahlen und der unsicheren weiteren Entwicklung weiterzuführen. Er verlangt jedoch eine Befristung bis zum 28. Februar 2022 und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen bis Ende März 2022.
Die Schwyzer Regierung stimmt zudem der geplanten Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, damit die Zertifikate die EU-Anerkennung behalten.
Weil es derzeit viele Coronafälle gäbe, würden die Labore bei der Auswertung von PCR-Tests an ihre Grenzen stossen. Der Regierungsrat stimmt deshalb dem Vorschlag des Bundesrates zu, eine Priorisierung beim Testzugang vorzunehmen, heisst es in der Mitteilung. Demnach sollen Tests primär nach medizinischer Notwendigkeit und in zweiter Linie bei symptomatischen Personen eingesetzt werden.
Unterstützt werde auch der Vorschlag des Bundesrats, einen grundsätzlichen Wechsel bei den Quarantäne- und Isolationsbestimmungen zu prüfen. Angesichts der hohen Viruszirkulation könnte die behördliche Anordnung von Quarantäne und Isolation durch die eigenverantwortliche Selbstquarantäne und Selbstisolation ersetzt werden.
Die Urner Regierung befürwortet, gleich wie der Kanton Schwyz, die Verlängerung der befristeten Massnahmen bis Ende Februar 2022. Sollte sich die Situation rund um die Fallzahlen und Spitäler schneller beruhigen, müssen einzelne Massnahmen rascher angepasst werden, schreibt der Kanton Uri in einer Mitteilung. Der Regierungsrat stimmt auch der Anpassung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, sofern diese Anpassungen für die Anerkennung in der EU notwendig sind.
Die Urner Regierung befürwortet zudem, dass die Quarantäne und Isolation nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen sollen. Ebenfalls soll beim Testzugang eine Priorisierung stattfinden: Damit die Labors entlastet werden, könnte für die Ausstellung von Testzertifikaten auf das Vorhandensein eines PCR-Tests verzichtet werden, wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Sollte das nicht ausreichen, müssten erstens Personen mit Symptomen, zweitens Personen in sozialmedizinischen Einrichtungen und drittens Bildungseinrichtungen priorisiert werden, heisst es in der Mitteilung. (pl)