Der Streit um 18 Pflegebetten

Das Pflegeheim Frohsinn wehrte sich gegen eine Bettenreduktion. Vor Gericht holte sich das Heim jetzt aber eine Schlappe.

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Gebäude des Alterszentrums Frohsinn in Oberarth. (Bild: Bert Schnüriger / Neue SZ)

Gebäude des Alterszentrums Frohsinn in Oberarth. (Bild: Bert Schnüriger / Neue SZ)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Zentrum für aktives Alter Frohsinn AG, Oberarth, darf nur mit 67 Pflegebetten auf der kantonalen Pflegeheimliste stehen. Somit darf dieses Pflegeheim nur für die Belegung von 67 Betten den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen Rechnungen stellen. Mit diesem Entscheid wurde die Bettenzahl des Pflegeheims von zuvor 85 auf neu 67 Betten reduziert.

Der Entscheid ist neu, der Streit um diese 18 Betten schon älter. 2006 führte der Kanton das «Frohsinn» zunächst mit 85 Betten auf einer ersten Pflegeheimliste auf. Kurz darauf trat im Kanton das Gesetz über soziale Einrichtungen in Kraft. Das kantonale Departement des Innern überprüfte alle Heime. Auf einer neuen Liste stand das privat geführte «Frohsinn» mit nur noch 67 abrechnungsberechtigten Betten.

Im nun veröffentlichten Urteil ist ersichtlich, wie die Regierung die Reduktion begründete. Das Heim habe in den fünf vorangegangenen Jahren eine konstante Unterbelegung ausgewiesen. «Die mittlere Auslastung beträgt 68,7 Prozent», steht da. Damit ergebe sich ein konstantes Überangebot von mindestens 18 bis 33 bewilligten Krankenkassen-Betten. Das «Frohsinn» sei als einziges Heim im Kanton nicht ausgelastet.

Bert Schnüriger

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