EINSIEDELN: Neugeborenes ins Babyfenster gelegt

Am Freitag um 19.11 Uhr wurde im Spital Einsiedeln ein gesundes Neugeborenes ins Babyfenster gelegt. Das kleine Mädchen ist am selben Tag zur Welt gekommen und bleibt vorläufig für weitere medizinische Abklärungen im Spital.

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In dieses Babyfenster im Spital Einsiedeln wurde das kleine Mädchen gelegt. (Bild: Manuela Jans/Neue LZ)

In dieses Babyfenster im Spital Einsiedeln wurde das kleine Mädchen gelegt. (Bild: Manuela Jans/Neue LZ)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Ausserschwyz wurde umgehend informiert, heisst es in einer Medienmitteilung des Spitals Einsiedeln vom Montag. Ein Vormund übernimmt nun die Rechte und Pflichten, wie sie im üblichen Fall den Eltern eines Kindes obliegen. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Privatsphären des Babys und der Mutter gewahrt bleiben.

Die Mutter des Kindes kann sich bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ausserschwyz in Pfäffikon * oder der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) melden um einen Kontakt zum Kind herzustellen. Es wird ihr absolute Diskretion und unbürokratische Hilfestellung zugesichert, um für Sie und das Kind die beste Lösung zu finden.

Das kleine Mädchen ist bereits das elfte Kind, das anonym ins Einsiedler Babyfenster gelegt wurde. Letztmals war das Babyfenster im Februar benutzt worden. Wird ein Kind in das Babyfenster gelegt, gibt es im Spital verzögert Alarm. Pflegefachfrauen nehmen sich des Kindes an und betreuen es.

pd/zim/sda

*KESB Ausserschwyz, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon / 079 630 85 14 / kesa@sz.ch

Hilfsangebot für extreme Situationen

pd/zim. Das Babyfenster in Einsiedeln ist ein gemeinsames Projekt des Spitals Einsiedeln und der Stiftung Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind (SHMK). Die SHMK leistet Beratung und Direkthilfe an Frauen, Paare und Familien, die durch Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes in Not geraten. Das Babyfenster wurde eingerichtet als ein Hilfsangebot für extreme Situationen. Es soll helfen, eine Kindstötung oder Kindesaussetzung zu verhindern. Wenn sich eine Mutter in einer auswegslosen Lage befindet, hat sie mit dem Babyfenster die Möglichkeit, ihr Kind anonym in sichere Hände zu übergeben.

Die Mutter oder der Vater des Kindes hat das Recht, bis zum Vollzug der Adoption das Kind zurückzufordern.Dies unter der Bedingung, dass die Mutter- oder Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden konnte und die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Kindes gegeben sind. Eine Adoption ist nach einem Jahr Pflege und Erziehung durch die künftigen Eltern möglich.