Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat das Volkswirtschafts-departement ermächtigt, den Entwurf für eine Verordnung über das Einwohnermeldewesen in die Vernehmlassung zu schicken. Die Verordnung sieht die elektronische Harmonisierung der Einwohner-register der Gemeinden vor.
Am 23. Juni 2006 hatten die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister erlassen.
Die Registerharmonisierung soll einerseits die Nutzung von Registerdaten für die Statistik vereinfachen und anderseits den elektronischen Datenaustausch zwischen den Registern erleichtern.
Grundlage für Volkszählung
Mit der Verordnung über das Einwohnermeldewesen werden die Vorgaben des Bundes zur Registerharmonisierung auf kantonaler Ebene umgesetzt, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Schwyz.
Die Gemeinden werden verpflichtet, die Daten des Einwohnerregisters nach einem einheitlichen Merkmalskatalog zu erfassen, womit wird der Datenaustausch wesentlich erleichtert werde. Fehlerquellen würden eliminiert und die Datenqualität in den Registern verbessert.
Die Registerharmonisierung bilde zudem Grundlage für die technische Abwicklung der Volkszählung 2010, heisst es weiter. Inskünftig findet keine Vollerhebung bei der Bevölkerung mehr statt, sondern die Daten werden registergestützt erhoben. Nebst einer rationalisierten Statistikproduktion trage die Registerharmonisierung zur Entwicklung von E-Government in der Schweiz bei, so die Staatskanzlei des Kantons Schwyz.
Wahrung des Datenschutzes
Die Merkmale, die für jede Person in den Einwohnerregistern geführt werden müssen, entsprechen im Wesentlichen jenen, welche heute schon erfasst werden, heisst es. Neu sei ein Wohnungs- und Gebäudeidentifikator zu erfassen mit dem Ziel, jede Person einem Gebäude, einer Wohnung sowie einem Haushalt zuordnen zu können. Sowohl die Vorgaben des Bundes wie auch des Kantons erfolgen unter strenger Beachtung des Datenschutzes.
Die Vernehmlassungsfrist zum Entwurf für eine Verordnung über das Einwohnermeldewesen dauert bis 15. Juli.
ana