Werbung an der Autobahn ist verboten. Hingegen werden im Kanton Schwyz immer mehr Fahrzeuge gut sichtbar als Werbeträger parkiert.
Wer auf der Autobahn zwischen Schwyz und Goldau unterwegs ist, dem fällt auf der Geraden bei Steinen ein weisser Kastenwagen auf. Denn, obwohl weit und breit kein Gebäude ist, steht der Wagen dort zu jeder Tag und Nachtzeit. Das ist alles andere als Zufall, wie die Recherche unserer Zeitung zu Tage fördert. «Wieso soll ich Werbung in der Zeitung machen?» Das fragt ein Mann rhetorisch, der selber oft einen Kastenwagen neben der Autobahn platziert. «Denn meine Werbung sieht jeder, der dort vorbeifährt.» Und auch die Kosten würden sich in Grenzen halten, sagt der Mann. So genüge es, wenn er dem Landeigentümer jeweils ein Nötli gebe. «Diese Werbung ist billiger und besser.»
Die Nachfrage beim Bundesamt für Strassen (Astra) zeigt, dass ein langfristiges Parkieren zu Werbezwecken illegal ist. «In Sichtweite der Autobahn ist Werbung nicht gestattet, beziehungsweise bewilligungspflichtig», betont Esther Widmer, Beauftragte für Information und Kommunikation der Astra-Filiale Zofingen. Der Grund sei, dass die Autobahnbenutzer während der Fahrt nicht unnötig abgelenkt werden sollten.
Charly Keiser