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Zentralschweiz
Der Schwyzer Regierungrsat beantragt dem Parlament einen grundlegenden Wechsel im Steuersystem. Er will die Flat Rate Tax einführen. Einerseits generiere das System die notwendigen Mehreinnahmen von 170 Mio. Franken. Andererseits bewahre es die Steuerattraktivität.
Für die Regierung ist die Ausgangslage "klar und auch politisch unbestritten": Zur Eliminierung des strukturellen Defizits im Kanton Schwyz sind Mehreinnahmen von rund 170 Mio. Franken notwendig. Dies hält der Regierungsrat in der am Montag präsentierten Vorlage an den Kantonsrat fest.
Um diese zur Sanierung des Finanzhaushaltes benötigten Mehreinnahmen zu erzielen, hatte der Regierungsrat Anfang November 2015 zwei Vorlagenvarianten in die Vernehmlassung geschickt. Beide Varianten beinhalten eine Teilrevision des Steuergesetzes.
Die erste Variante zeichnet sich durch die Einführung eines proportionalen Einkommenssteuertarifs aus, der so genannten Flat Rate Tax. Die zweite Variante würde eine Erhöhung des Kantonstarifs bei der Einkommenssteuer und eine Mitbeteiligung der Bezirke und Gemeinden an der NFA-Last vorstehen.
Sowohl der Regierungsrat als auch eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer favorisieren den Wechsel zur Flat Rate Tax, wie die Regierung am Montag nun erneut festhält.
Die Flat Rate Tax sieht vor, dass sämtliche Einkommen - unabhängig von ihrer Höhe - beim Kanton, den Bezirken und den Gemeinden einheitlich mit demselben Steuersatz von 5,5 Prozent besteuert würden.
Zur Abfederung der Mehrbelastung sollen der Sozialabzug für Ehepaare um 20'000 Franken auf 26'400 Franken erhöht werden, und derjenige für Alleinstehende um 10'000 Franken auf neu 13'200 Franken. Damit würden die tiefen Einkommen "massiv entlastet", schreibt die Regierung.
Mehreinnahmen will der Regierungsrat auch durch die Einführung eines eigenen Kantonstarifs bei der Vermögenssteuer und der Reduktion des Besitzesdauerrabatts bei der Grundstückgewinnsteuer erzielen.
In der nun präsentierten Vorlage wurden aber auch einige im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gestellte Änderungswünsche berücksichtigt. So soll beispielsweise die beanstandete, zu weit gehende Steuerbefreiung unterer Einkommen mit der Einführung einer Personalsteuer von fix 100 Franken vermieden werden.
Zudem soll zur Vermeidung einer Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer die Schwelle, ab welcher der neu eingeführte höhere Kantonssteuersatz zur Anwendung kommt, für Ehegatten verdoppelt werden. Sie liegt für diese neu bei einem steuerbaren Vermögen von einer Million Franken, für Alleinstehende unverändert bei 500'000 Franken.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Flat-Rate-Besteuerung im Gegensatz zur anderen Variante zu höheren und nachhaltigeren Einnahmen führt. Zudem seien mit der Flat Rate Tax weitere Vorteile wie die Beseitigung negativer Arbeitsanreize und eine starke Vereinfachung des Tarifsystems verbunden.
Auch gelinge es, die nach wie vor hohe Steuerattraktivität im interkantonalen und internationalen Vergleich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern zu wahren, hält die Regierung fest. Da ein erheblicher Teil des Steueraufkommens im Kanton Schwyz von wenigen Steuerpflichtigen im hohen Einkommens- und Vermögenssegment erbracht wird, komme der Steuerattraktivität auch künftig eine hohe Bedeutung zu.
Die Änderungen des Steuergesetzes sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich im Mai behandeln. Eine allfällig notwendige Volksabstimmung könnte im September durchgeführt werden.
Die Rechnung 2015 des Kantons Schwyz schliesst besser als erwartet. Statt dem geplanten Defizit von 66 Mio. Franken weist die Rechnung nun einen Überschuss von 10 Mio. Franken aus.
Hauptgrund für das bessere Ergebnis waren mehrheitlich Sondereffekte auf der Ertragsseite, wie die Schwyzer Regierung am Montag mitteilte. Allen voran zählen dazu die unerwartete doppelte Gewinnausschüttung durch die Schweizerische Nationalbank und die höher als erwartet ausgefallene Ausschüttung durch die Schwyzer Kantonalbank von insgesamt rund 30 Mio. Franken.
Rund 4 Prozent höher als geplant fiel auch der Steuerertrag aus. Dank sehr gut durchgesetzter Budgetdisziplin hätten in zahlreichen Ausgabenpositionen die budgetierten Werte unterschritten werden können, hält die Regierung fest.
Trotz des nun positiven Abschlusses ist der Kanton Schwyz "mit Nachdruck bestrebt", den Finanzhaushalt langfristig zu stabilisieren. So hat er seit 2005 schon Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 240 Mio. Franken beschlossen.
Weitere Sanierungsmassnahmen stehen an - beispielsweise die laufende Steuergesetz-Teilrevision mit notwendigen Mehreinnamen im Umfang von 170 Mio. Franken sowie verschiedene Sparrunden im Umfang von 41 Mio. Franken.
Die Regierung will am 31. März die detaillierten Ergebnisse der Rechnung 2015 veröffentlichen.
Hinweis: Weitere Infos zum Entlastungsprogramm »
sda/rem