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Zentralschweiz
Der Kanton Schwyz soll nicht eine Reserve schaffen müssen, um Schwankungen im Finanzhaushalt aufzufangen. Der Regierungsrat will die entsprechende Bestimmung im Finanzhaushaltsgesetz streichen, bevor sie in Kraft getreten ist. Er begründet dies mit der angespannten Finanzlage.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, eine Motion von Herbert Huwiler (SVP) erheblich zu erklären, wie er am Mittwoch mitteilte. Der Vorstoss verlangt, dass der Paragraf, der die Sicherung einer Schwankungsreserve regelt, gestrichen wird. Dieser würde am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Der Gesetzesartikel verlangt, dass das Eigenkapital mindestens hundert Prozent des Ertrages der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen nach der letzten abgeschlossenen Jahresrechnung betragen soll. Dies wären per Anfang des nächsten Jahres 310 Millionen Franken.
Das Eigenkapital beträgt aber nur rund 90 Millionen Franken. Es würden somit 220 Millionen Franken fehlen. Gemäss dem Finanzhaushaltsgesetz hätte der Kanton bis zu fünf Jahre Zeit, den Ausgleich herzustellen.
Auf diese zwingende Schaffung der Reserve soll nun aus Rücksicht auf die angespannte Finanzlage und das finanzpolitische Umfeld verzichtet werden. Die Sicherung einer Schwankungsreserve könnte die Attraktivität des Kantons mindern, schreibt der Regierungsrat. Es wäre falsch, Steuern in einer Defizitphase auf Vorrat zu erheben.
Der Regierungsrat ist nicht gegen eine Reserve. Diese solle aber vom Regierungsrat und vom Parlament flexibel gesteuert werden können.
sda