Mehr Nähe zu den Gemeinden: Deshalb werden Identitätskarten im Kanton Schwyz nach wie vor bei den kommunalen Behörden ausgestellt.
Identitätskarten können weiterhin bei der Gemeinde beantragt werden. Dies wird möglich, weil der Bund die befristete Übergangsbestimmung auf parlamentarischen Druck hin aufgehoben hat. Der Schwyzer Regierungsrat hat sich für diese Lösung entschieden, weil sich die bürgernahe Übergangsregelung bewährt hat, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.
Die am 1. März 2010 in Kraft getretene Änderung des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige sieht vor, dass Identitätskarten (ID) nach Ablauf der in der Übergangsbestimmung vorgesehenen zweijährigen Übergangsfrist, das heisst ab 1. März 2012, nur noch bei den von den Kantonen bestimmten ausstellenden Behörden beantragt werden können.