Gericht hat entschieden: Kanton muss nachzahlen

Der Bezirk Einsiedeln erstritt vor Gericht einen höheren Kantonsbeitrag für die Schulanlage Euthal.

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Der Kantonsbeitrag an das Schulhaus Euthal dürfte nach dem Richterspruch höher ausfallen. (Bild: pd)

Der Kantonsbeitrag an das Schulhaus Euthal dürfte nach dem Richterspruch höher ausfallen. (Bild: pd)

Dass der Regierungsrat den Teuerungsausgleich für Schulhaussubventionen verwehrt, ist für das Verwaltungsgericht «nicht mehr zu rechtfertigen». Für den Fall Euthal muss der Kanton nun nachzahlen. Am 3. Juli dieses Jahres sicherte der Regierungsrat dem Bezirk Einsiedeln zu, an den Neubau des Schulhauses Euthal einen Kantonsbeitrag von 937 262 Franken zu leisten. Das entspricht 20 Prozent der subventionsberechtigten Kosten; ein Ansatz, den die Regierung auch bei anderen Schulhausbauten anwendet. Doch diesmal hat die Regierung zu Schwyz die Rechnung ohne den Einsiedler Bezirksrat gemacht.

Gemäss Verordnung verpflichtet

Die Einsiedler reichten am 20. Juli Beschwerde gegen den Entscheid vom 3. Juli ein. Vor Verwaltungsgericht reklamierte der Bezirksrat, dass der Regierungsrat im Kantonsbeitrag von 937 262 Franken die Teuerung nicht berücksichtigt hätte, wozu er aber gemäss Beitragsverordnung verpflichtet gewesen wäre. Der Bezirksrat beruft sich dabei auf Paragraf 4: «Der Regierungsrat legt die subventionsberechtigten Kosten anhand von Erfahrungswerten realisierter Projekte und unter Berücksichtigung der Teuerung pauschal fest.» Dass der Regierungsrat das nicht getan hat, «kann nicht akzeptiert werden», heisst es in der Begründung.

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