Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen müssen im Kanton Schwyz auch künftig nicht veröffentlicht werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Motion für nicht erheblich erklärt.
In einer Motion verlangen die Kantonsräte Vreny Stössel, Urs Flattich und Herbert Huwiler, im Gesundheitsgesetz die Resultate der Lebensmittelkontrollen transparent zu machen. «Da die Konsumenten die Lebensmittelkontrolle über die Steuern bezahlen, fordern wir die Regierung auf, die Ergebnisse zu veröffentlichen», so die Forderung der Motionäre.
Regierung bevorzugt Bundeslösung
In seiner Antwort beantragt nun der Schwyzer Regierungsrat dem Kantonsrat, diese Motion für nicht erheblich zu erklären. Er weist in seiner Begründung darauf hin, dass für die Restaurationsbetriebe bereits heute eine Deklaration der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auf freiwilliger Basis möglich ist. Zudem setzt die Regierung auf die Revision des eidgenössischen Lebensmittelgesetztes, die eine aktive Informationsregelung auf Bundesebene vorsieht.
zim