Kanton Luzern
Wegen ausbleibender Gewinne der Nationalbank: PFK will Anpassung der Schuldenbremse

Die Nationalbank wird 2023 keine Gewinnausschüttungen an die Kantone vornehmen können. Die Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantonsrats ist einstimmig dafür, den finanziellen Handlungsspielraum zu vergrössern.

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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) wird 2023 keine Gewinnausschüttungen an die Kantone vornehmen können. Die Luzerner Regierung will deshalb den Spielraum bei der Schuldenbremse erhöhen. Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) des Kantonsrats hat nun die Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen beraten. Damit bei einem Rückgang oder gar Ausfall der Ausschüttungen der SNB eine Verletzung der Schuldenbremse in der Finanzplanung verhindert wird, soll diese angepasst werden, heisst es in einer Mitteilung. Dadurch würde dem Kanton mehr Zeit für die Kompensation dieses Ertragsausfalls gewährt werden. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass Rückgänge respektive Ausfälle noch nicht im nachfolgenden Voranschlag kompensiert werden müssen.

Einstimmig war die PFK damit einverstanden, dass der Handlungsspielraum bei Nettoschulden zur Einhaltung der Schuldengrenze sowie der Saldo des statistischen Ausgleichskontos mindestens 100 Millionen Franken plus den doppelten Betrag der durchschnittlich eingeplanten jährlichen Ausschüttung der SNB betragen soll. Der Kantonsrat wird die Vorlage an der Session vom 20./21. und 27. März 2023 beraten. (rad)