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Zentralschweiz
Kanton Luzern
Ein Finanzexperte, der in den Verwaltungsrat jenes öffentlich-rechtlichen Unternehmens gewählt wird, dessen Jahresrechnung er wenige Wochen zuvor noch kontrolliert hat: So etwas darf nicht mehr passieren. Umso fragwürdiger ist das Verhalten des Wahlorgans.
Er war die ideale Besetzung: als Gemeindeammann von Eschenbach und Mitte-Politiker kantonsweit breit vernetzt, als Sozialversicherungsdirektor beim Wirtschaftsberatungsunternehmen PWC Schweiz fachlich kompetent. Deshalb lag es auf der Hand, dass Markus Kronenberg vom Luzerner Gesamtregierungsrat in den Verwaltungsrat des Sozialversicherungszentrums WAS Luzern gewählt wurde. Der Haken: Kronenberg war zum Zeitpunkt der Wahl bei PWC angestellt – und kontrollierte wenige Wochen zuvor noch die Jahresrechnung der öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Gespräche über den neuen Posten fanden schon Anfang dieses Jahres statt. Was die Frage aufwirft, wie unabhängig im Frühling die Jahresrechnung von WAS Luzern kontrolliert worden ist. Kronenberg – das ist ihm hoch anzurechnen – steht dazu, einen Fehler begangen zu haben. Er hätte sein Amt als Revisor sofort niederlegen sollen, als er auf den Posten angesprochen wurde. Oder er hätte die Abwerbungsversuche zumindest für eine Weile abblocken sollen.
Was fehlt, ist das Verantwortungsbewusstsein des Regierungsrats als Wahlorgan. Wer ein Verwaltungsratsmandat in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zu vergeben hat, sollte Kandidaten nicht nur auf ihre fachliche Eignung prüfen, sondern auch auf allfällige heikle Verbindungen. Der Verweis, dass die Wahl noch vor Amtsantritt rückgängig gemacht wurde, ist für die Steuerzahlenden, die Kundschaft und Belegschaft des Sozialversicherungszentrums nicht im Ansatz beruhigend. Was es braucht, sind Einsicht und die Einhaltung minimaler Compliance-Standards.