Luzern
Nach Hausdurchsuchung und Verbarrikadierung steht die Liegenschaft an der Bruchstrasse wieder leer

Das Gebäude an der Bruchstrasse, welches seit einem Monat besetzt worden war, wurde von der Luzerner Polizei am frühen Donnerstagmorgen durchsucht. Die Besetzergruppe zeigt kein Verständnis für das Vorgehen.

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Die besetzte Liegenschaft an der Bruchstrasse 64 wurde am frühen Donnerstagmorgen durchsucht.

Die besetzte Liegenschaft an der Bruchstrasse 64 wurde am frühen Donnerstagmorgen durchsucht.

Bild: Nadia Schaerli

Gemäss Mitteilung der Besetzergruppe wird die Liegenschaft «frisch vergittert wieder dem Leerstand übergeben», nachdem sie «unter Einsatz der Luzerner Polizei aus dem Haus geräumt» worden seien. Sie lassen verlauten, dass ihr Widerstand weitergehe, solange es leerstehende Wohnungen gibt:

«Es mag nicht legal sein, was wir hier tun, aber es ist allemal legitim.»

Wie die Staatsanwaltschaft Luzern in einer Medienmitteilung schreibt, hat die Luzerner Polizei am frühen Donnerstagmorgen in der besetzten Liegenschaft an der Bruchstrasse 64 in Luzern eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dies geschah, nachdem die Staatsanwaltschaft die Polizei beauftragt hatte zu klären, ob das Haus widerrechtlich bewohnt wird. Die Räumung der Liegenschaft sei jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung der Staatsanwaltschaft und des Auftrages der Polizei, so die Staatsanwaltschaft.

Bei der Hausdurchsuchung wurden drei Personen vorübergehend festgenommen. Gemäss Polizei werden sie identifiziert, zum Tatvorwurf befragt und anschliessend wieder entlassen. Die Entlassung sei gegen 14 Uhr erfolgt, wie die Besetzergruppe auf Anfrage mitteilt. Für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Das Trottoir vor der Liegenschaft war am Donnerstagmorgen abgesperrt.

Das Trottoir vor der Liegenschaft war am Donnerstagmorgen abgesperrt.

Bild: Luzerner Zeitung

Die Gruppe kritisiert, dass der Einsatz als «Hausdurchsuchung» bezeichnet wird und nicht als «Räumung». Dies sei eine «Verharmlosung».

Die Liegenschaft wird seit dem 21. Juni 2022 besetzt. Der Hauseigentümer hat Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch eingereicht und die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen Unbekannt eingeleitet. Die Besetzer sind der Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, nicht nachgekommen. (sig)