Mindeststeuer
Handelskammer widerspricht Zentralschweizer Regierungen

Die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz will die Mehreinnahmen aus der Steuerreform vollumfänglich bei den Kantonen belassen. Damit ist sie anderer Meinung als die Zentralschweizer Regierungskonferenz.

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Ab 2024 sollen die Gewinne grosser und international tätiger Unternehmen in der Schweiz zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Das führt in den Zentralschweizer Kantonen mit ihren tiefen Steuersätzen zu Mehreinnahmen. Der Bundesrat, die kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren sowie die Zentralschweizer Regierungskonferenz schlagen vor, die Zusatzerträge zu 75 Prozent den Kantonen und zu einem Viertel dem Bund zu überlassen. Das passt der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ) nicht. Sie plädiert dafür, die Mehreinnahmen vollständig den Kantonen zu überlassen, wie sie am Freitag mitteilte.

Die Zentralschweizer Bevölkerung habe sich den steuerlichen Standortvorteil selber erarbeitet und erspart. Falle dieser weg, müssten die Kantone in andere für Firmen relevante Bereiche investieren. Dazu würden Beiträge für Forschung, Bildung und Entwicklung, aber auch Investitionen in eine moderne Infrastruktur zählen. Auch die Senkung von Abgaben für Arbeitnehmende und die Steuerlast für natürliche Personen zählt die IHZ zu den Standortfaktoren. Dafür würden die Kantone aber alle Mehreinnahmen und nicht bloss drei Viertel brauchen.

Der Vorschlag des Bundesrats bedeute eine Zentralisierung der Steuerpolitik, ergo würden die Kompetenzen der Kantone eingeschränkt. Das birgt laut der IHZ die Gefahr, dass der Kantonsanteil mittelfristig verkleinert wird. Die mehr als 700 Luzerner, Urner, Schwyzer sowie Ob- und Nidwaldner Unternehmen umfassende Organisation ist überzeugt, dass die Kantone die Standortattraktivität am effizientesten sicherstellen können. (nus)