Ökologisch, praktisch und trendig – so begründen Befürworterinnen und Befürworter den Kauf eines E-Trottinetts. Trotzdem gibt es einige Vorschriften, welche man vor dem Erwerb eines Trendfahrzeugs kennen sollte.
Die Luzerner Polizei hat mehrere Kinder und Jugendliche im Strassenverkehr auf E-Trottinetten festgestellt, wie sie in einer Mitteilung auf der Gemeindewebsite von Buchrain kürzlich bekannt gab. Das Problem: Die E-Trottinett-Nutzerinnen und -Nutzer verfügen nicht über die nötige Voraussetzung zum Fahren.
Das Benützen aller E-Fahrzeuge ist für unter 16-Jährige verboten – ausser sie besitzen einen Mofa-Führerausweis. Auch E-Fahrzeuge, die eine massiv zu starke Leistung aufweisen oder bestimmte technische Vorschriften nicht erfüllen, sind strengstens untersagt.
Aber auch im Strassenverkehr gibt es gewisse Vorschriften für E-Trottinette. Beispielsweise muss diese Art von Fahrzeug auf der Strasse oder auf dem Radweg gefahren werden. Marcel Hürlimann, Stellvertretender Chef Prävention der Luzerner Polizei, fügt hinzu: «Auf dem Trottoir gefährden E-Trottinette die Fussgänger. Sie werden von den anderen Verkehrsteilnehmenden teilweise unterschätzt oder zu spät wahrgenommen.» Zudem weist er auf die Lichtpflicht hin.
Viele seien sich den gesetzlichen Vorschriften nicht bewusst, sagt Hürlimann. Demnach seien Prävention und Aufklärung wichtig, denn nur so können die Richtlinien eingehalten und Unfälle verhindert werden.
Auf die Frage, welche Massnahmen nun auf das Problem folgen, antwortet er: «Im Rahmen der Patrouillentätigkeit werden Kontrollen durchgeführt. Ebenfalls sind die sogenannten ‹E-Trendfahrzeuge› ein Schwerpunktthema der Velo-Polizei. Bereits seit Jahren wird das Thema durch Verkehrsinstruktoren im Schulunterricht vermittelt.»
Verletzt eine Lenkerin oder ein Lenker eine Verkehrsregel, droht der Person eine Busse. Hürlimann fügt hinzu: «Ist ein E-Trottinett verbotenerweise im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs oder werden grobe Verkehrsregelverletzungen begangen, wird die angehaltene Person entsprechend an die Staatsanwaltschaft oder die Jugendanwaltschaft verzeigt.» Wie viele Ordnungsbussen jährlich verteilt werden und wie viele Jugendliche unerlaubt mit dem E-Trottinett unterwegs sind, kann die Polizei nicht sagen.
Hürlimann ist der Meinung, solange der Markt für die Elektro-Trendfahrzeuge vorhanden sei und nicht eingeschränkt werde, löse sich das Problem nicht von allein.
Beim Kauf eines solchen Fahrzeugs sollten sich Interessierte vom Fachpersonal beraten lassen. Es gebe viele verschiedene E-Fahrzeuge mit unterschiedlichen Vorschriften. Auf Schweizer Strassen sind nicht alle angebotenen Produkte auf dem Markt zugelassen. Die Luzerner Polizei rät, sich bei Unsicherheiten beim Strassenverkehrsamt zu melden.