Zentralschweiz
Raketen, Zuckerstock und Co. sind am 1. August fast überall erlaubt – die Waldbrandgefahr bleibt aber «erheblich»

Die Zentralschweizer Kantone entscheiden, die erhebliche Waldbrandgefahr beizubehalten. In Uri ist die Gefahrenstufe jedoch höher. Damit sind das Zünden von Feuerwerk und Grillieren am Nationalfeiertag fast in der ganzen Zentralschweiz erlaubt. In Waldesnähe bleiben sie aber verboten.

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Fans dürfen sich freuen: Feuerwerke, wie hier beim Zuger Seefest, werden auch am Nationalfeiertag in den meisten Zentralschweizer Kantonen erlaubt sein.

Fans dürfen sich freuen: Feuerwerke, wie hier beim Zuger Seefest, werden auch am Nationalfeiertag in den meisten Zentralschweizer Kantonen erlaubt sein.

Bild: Alexandra Wey (Zug, 25. Juni 2022)

Am Nationalfeiertag wird es wieder knallen und leuchten am Zentralschweizer Himmel. Die Kantone Nid- und Obwalden, Luzern, Zug und Schwyz entscheiden am Dienstag, die erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5) beizubehalten. Und sehen somit davon ab, das Zünden von Feuerwerk ganz zu verbieten. Da die Gefahrenstufe im Kanton Uri höher ist (Stufe 4 von 5), ist es dort verboten, Feuerwerk oder Höhenfeuer zu entzünden, oder Himmelslaternen steigen zu lassen. Ebenfalls ist es untersagt, im Wald und in Waldesnähe jegliches Feuer zu entfachen.

Grundlage für die Entscheidung der Kantone Nid- und Obwalden, Luzern, Zug und Schwyz ist die Wetterlage. Nach den Niederschlägen in den vergangenen Tagen kühlt es gemäss Prognosen weiter ab und man erwartet Regen. Entwarnung können die Kantone jedoch nicht geben. Nach wie vor bestehe in den Zentralschweizer Gebieten Waldbrandgefahr, wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt. Es wird dringend empfohlen, vorsichtig mit Feuer im Wald und in Waldesnähe umzugehen. So ist dort das Feuern und Zünden von Feuerwerk verboten.

Diese Verhaltensregeln sind zu beachten

  • Feuern im Freien ist nur auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.
  • Bei Höhenfeuer ist Vorsicht geboten (insbesondere bei dürrem oder trockenem Gras). Es sind generell alle nach den Umständen zumutbaren Massnahmen zu treffen.
  • Brennende Zigaretten und Streichhölzer nie wegwerfen.
  • Beachten Sie die Wettervorhersagen und die Wetterentwicklung, insbesondere Sturmwarnungen. Verzichten Sie bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen.
  • Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
  • Auf das Steigenlassen von Himmelslaternen ist zu verzichten. (se)