Der Regierungsrat hat die Vorschriften für die kommende Jagdsaison verabschiedet. Es sind keine grundsätzlichen Veränderungen erfolgt.
Dies gibt der Kanton schwyz in einer Medienmitteilung bekannt. Rotwild darf vom 1. September bis zum 20. September abgeschossen werden. Dabei ist der Abschuss von 50 (Vorjahr: 45) männlichen Tieren, 50 (45) weiblichen Tiere und 45 (40) Kälber freigegeben. Rehwild ist vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober zur Jagd freigegeben.
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