Das Kantonsgericht Schwyz spricht einen 33-jährigen Deutschen frei, der zuvor vom Bezirksgericht Schwyz der fahrlässigen Tötung verurteilt worden ist.
Das Kantonsgericht ist somit auf die Berufung des Tauchers eingegangen. Wie dem Urteil zu entnehmen ist, hat der heute 33-jährige Deutsche nicht fahrlässig gehandelt.
Es sei ihm beim Tauchunfall im Zugersee bis zum Verlust des Sichtkontaktes zu seinem Tauchpartner keine Unterlassungen vorzuwerfen, steht es in der Urteilsbegründung. Es sei auch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte rechtzeitig hätte Hilfe leisten können.
In Sedimentwolke geraten
Im September 2005 waren der Deutsche und sein damals 38 Jahre alter Tauchkollege bei Arth auf einem Tauchgang. Der Verstorbene war mit dem selbst konstruierten Tauchgerät des 33-Jährigen unterwegs. Nach mehrmaligem Ab- und Auftauchen kamen die beiden in eine Sedimentwolke, wobei sie sich aus den Augen verloren. Später fanden zwei Taucherinnen die Leiche des Aargauers.
Irene Infanger