Ein Lehrer musste sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Es ging um sexuelle Handlungen mit einer Schülerin.
Mit einer Geldstrafe von 10?500 Franken ist im Oktober letzten Jahres ein Ausserschwyzer Lehrer wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt worden. Von einem weiteren Vorwurf der sexuellen Handlung mit einer Primarschülerin wurde der 58-Jährige freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen dieses Urteil ein und verlangte am Dienstag vor dem Kantonsgericht eine Erhöhung der Geldstrafe auf 25'200 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Die Zivilklägerin der Schülerin äusserte zusätzlich Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen. Das Strafgericht beurteilte damals die Handlungen des Lehrers als leichtes Vergehen, weswegen sie nicht als sexuelle Handlungen deklariert wurden. Und der Tatbestand der sexuellen Belästigung sei wegen Verjährung nicht zu überprüfen, so das Gericht.
Irene Infanger
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