KANTONSRAT SZ: Klares Votum für neues Schwyzer Archivgesetz

Die Archivierung im Kanton Schwyz wird künftig in einem eigenen Gesetz geregelt. Der Kantonsrat hat das Archivgesetz mit 88 zu 5 Stimmen genehmigt. Kritik am neuen Erlass kam aus den Reihen der FDP.

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Ein Archiv spricht Bände. (Bild: Archiv / Neue LZ)

Ein Archiv spricht Bände. (Bild: Archiv / Neue LZ)

Das neue Gesetz sei unnötig, weil das Archivwesen heute gut funktioniere, kritisierte eine Sprecherin der FDP. Die notwendige Anpassung an die Digitalisierung könne auch über eine schlanke Teilrevision des bestehenden Erlasses erfolgen. Zudem würde das neue Gesetz den Kreis der Betroffenen erweitern und das Beratungsrecht des Staatsarchivs zu einem Weisungsrecht ausweiten.

Der Präsident der vorberatenden Kommission erwiderte, dass ein kantonales Archivgesetz erforderlich sei, um auch die Anliegen von Gemeinden und Bezirken aufnehmen und deren Arbeit vereinfachen zu können. Bei der Archivierung digitaler Daten stünden Archive auf allen Staatsstufen vor Herausforderungen, ebenso bei den neuen Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Informations- und Datenschutzrecht.

Der Antrag der FDP-Fraktion, nicht auf das Geschäft einzutreten, wurde vom Kantonsrat mit 13 zu 76 Stimmen abgelehnt. Noch klarer war das Ergebnis der Schlussabstimmung zum neuen Archivgesetz: 88 Ja- zu 5 Nein-Stimmen.

Das neue Archivgesetz umfasst 24 Paragraphen und regelt die Begriffe, die Pflicht zur Führung von Archiven, die Aufgaben der Archive sowie die Grundsätze der Archivierung. Es gilt für das Staatsarchiv, das Bundesbriefmuseum, Registraturen und Ablagen der Departemente, Ämter, Dienststellen, Anstalten und Gerichte des Kantons, Bezirke, Gemeinden, Zweckverbände und teilweise auch für Korporationen und die Landeskirchen. (sda)