Kommission tritt auf Wahl-Beschwerde nicht ein

Wenn es nach der Schwyzer Rechts- und Justizkommission geht, soll der Kantonsrat auf eine Beschwerde gegen die Anordnung der Kantonswahlen nicht eintreten. Damit ist in der Beschwerdeflut ein weiterer Vorentscheid gefallen.

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Die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz führten zu Beschwerden. (Bild: Keystone)

Die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz führten zu Beschwerden. (Bild: Keystone)

Im Wahldekret hatte die Regierung die kantonalen Erneuerungswahlen (für Regierung und Parlament) auf den 11. März 2012 angesetzt. Für die Verteilung der Kantonsratsmandate stützte sie sich auf einen Beschluss vom August 2011.

Dagegen reichten Toni Reichmuth, Ständeratskandidat der Grünen, und neun Mitunterzeichner beim Verwaltungsgericht sowie beim Bundesgericht Beschwerde ein. Gefordert wurde die Aufhebung des Dekretes, eine verfassungskonforme Durchführung und gegebenenfalls eine Verschiebung der Wahlen.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten und hat sie an den Kantonsrat weitergeleitet. Dies weil die Weiterleitung einerseits von den Beschwerdeführern beantragt wurde und das Büro des Kantonsrates dagegen keine Einwendungen erhob.

Allerdings gibt es im Kanton Schwyz kein kantonales Rechtsmittel gegen Anordnungen zur Vorbereitung von Wahlen und Abstimmungen. Es würde dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen; das Verwaltungs- würde so zum Verfassungsgericht. Hingegen sind staatsrechtliche Beschwerden ans Bundesgericht zulässig.

Die Rechts- und Justizkommission beantragt laut dem am Dienstag veröffentlichten Bericht dem Kantonsrat, auf die Beschwerde nicht einzutreten.

sda/bep