«KONZEPT WOLF SCHWYZ»: Grundregeln für den Umgang mit dem Wolf

Im Frühjahr 2009 erfolgte im Kanton Schwyz der erste Nachweis eines Wolfes. Nun hat die Regierung Grundregeln für den Umgang mit dem Wolf festgelegt.

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Ein Wolf im Tierpark Goldau. (Bild Boris Bürgisser/Neue LZ)

Ein Wolf im Tierpark Goldau. (Bild Boris Bürgisser/Neue LZ)

Mit dem «Konzept Wolf Schwyz» ist eine kantonale Vollzugshilfe geschaffen worden, um sich auf eine mögliche Rückkehr dieser Tierart vorzubereiten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Es legt die Grundregeln für den Umgang mit dem Wolf fest. Das Konzept geht unter anderem auf die Schutzmassnahmen, das Vorgehen bei Rissen von Nutz- und Wildtieren, die Entschädigungsfragen sowie auf die Grundlagenerarbeitung bezüglich Nutztierhaltung und das Wolfsmonitoring ein. Die spontane Rückkehr des Wolfes wird zugelassen.

Bis heute konnte kein weiterer Nachweis eines Wolfes im Kanton Schwyz erbracht werden. Wann sich ein Wolf wieder einmal im Kanton Schwyz aufhalten wird, ist nicht vorhersehbar, doch es wird künftig mit weiteren Nachweisen zu rechnen sein, wie das Amt für Natur, Jagd und Fischerei schreibt.

rem