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Die Initianten des Holzheizkraftwerks haben vor Bundesgericht einen Teilerfolg erzielt. Der Beschwerde der Gemeinde Udligenswil und von Privaten gegen das Projekt ist die aufschiebende Wirkung aberkannt worden.
Das Bundesgericht hat den Antrag der Beschwerdeführer auf aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen das geplante Holzheizkraftwerk auf dem Schilliger-Areal in Haltikon abgewiesen. Gemäss einer Mitteilung von Agro Energie Rigi sei damit ist die Baubewilligung vollstreckbar, und die Baufreigabe könne erteilt werden.
Gegen das Holzheizkraftwerk Haltikon wehren sich die Gemeinde Udligenswil und Private. Sie haben im Februar dieses Jahres ihre Beschwerde gegen den Bau des Holzheizkraftwerks Haltikon der Agro Energie Rigi an das Bundesgericht weitergezogen, nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Beschwerde abgewiesen hatte. Zudem forderten die Beschwerdeführer eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Der eigentliche Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts erwarten die zukünftigen Betreiber des Holzheizkraftwerks in absehbarer Zeit, jedenfalls noch in diesem Jahr.
pd/cv